Mitführpflicht im Auto – das muss während der Fahrt dabei sein 

Das Gesetz schreibt es vor, dass du während der Fahrt bestimmte Ausrüstungsgegenstände mit sich führen musst. So gehören beispielsweise der Verbandskasten, die Warnweste und das Warndreieck zur Pflichtausstattung und sollten schnell greifbar im Fahrzeug verstaut sein. Wir geben dir eine Übersicht über die Gegenstände, welche stets an Bord sein müssen und worauf zu achten ist, wenn die Reise ins Ausland geht.

Verbandskasten

Das Mitführen des Erste-Hilfe-Koffers mit Verbandszeug und weiteren wichtigen Utensilien für die erste Versorgung von Verletzten ist nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten EU-Staaten zur Pflicht geworden. Es ist wichtig, dass du den Verbandskasten in regelmäßigen Abständen auf Vollständigkeit und Haltbarkeitsdatum überprüfst. Durch lange Aufbewahrungszeiten kann es sein, dass Verpackungen beschädigt wurden oder an Sterilität verloren haben. Sollten diese Fälle eingetroffen sein, müssen die Inhalte umgehend ausgetauscht werden. Solltest du keinen oder einen veralteten Verbandskasten dabei haben, kann das ein Bußgeld zur Folge haben.

Warnweste

Seit dem Jahr 2014 ist es Pflicht, eine Warnweste im Fahrzeug mit sich zu führen. Bei einem Verstoß gegen diese Mitführpflicht ist ein Verwarngeld in Höhe von ca. 15 Euro zu zahlen. Zugelassen sind alle Warnwesten in den Farben gelb, orange und rot. Lediglich für den Fahrer muss eine Weste vorhanden sein. Es ist allerdings durchaus sinnvoll, alle Fahrzeuginsassen mit einer Warnweste auszustatten. Für Kinder gibt es diese auch in kleineren Größen. Die Warnwesten sollten für die schnelle Erreichbarkeit am besten unter oder hinter dem Fahrer- oder Beifahrersitz verstaut werden.

Warndreieck

Das Mitführen des Warndreiecks ist so gut wie in jedem europäischen Land Pflicht und dient zur Absicherung einer Unfallstelle im Straßenverkehr.

Empfehlenswerte Ausrüstungsgegenstände

Neben der Pflicht-Ausrüstung ist es für die eigene Sicherheit durchaus sinnvoll, die folgenden Utensilien an Bord zu haben:

  • Ersatzrad oder das Fix & Go-Kit zur vorübergehenden Reifenreparatur
  • Überbrückungskabel für die Starthilfe
  • Abschleppseil
  • Im Winter: Handschuhe, Decken, warme Getränke, Eiskratzer, Frostschutzmittel und Schneeketten
  • Ersatzbirnenset für Scheinwerfer und Leuchten
  • Taschenlampe 

Mitführpflicht im Ausland

Teilweise gelten im Ausland andere Vorschriften als in Deutschland. Vor der Fahrt ist es daher ratsam, sich über die Mitführpflichten des jeweiligen Landes zu informieren, um so hohe Bußgelder zu vermeiden. Wir geben dir einen kleinen Überblick über die wichtigsten Vorschriften und Regelungen.

Die Warnwestenpflicht gilt in jedem europäischen Land, allerdings muss in Ländern wie Polen, Kroatien, Luxemburg, Italien, Rumänien, Tschechien, Slowenien, Bulgarien und Ungarn für alle Mitfahrer eine Warnweste vorhanden sein.

Das Warndreieck gehört zur verpflichtenden Grundausstattung und darf im Fahrzeug niemals fehlen. Allerdings müssen unter anderem in Spanien und auf Zypern sogar zwei Warndreiecke mitgeführt werden.

Das Mitführen eines Feuerlöschers ist etwa in Griechenland, Polen, Rumänien und der Türkei verpflichtend.

Auch wenn es generell durchaus sinnvoll ist, ein Ersatzrad im Transporter oder Wohnmobil dabei zu haben, ist es beispielsweise in Spanien, Ungarn oder Serbien Pflicht.

Es ist zu beachten, dass die gesetzlichen Regelungen auch für Mietautos gelten. Es ist daher ratsam, das geliehene Fahrzeug vor der Fahrt hinsichtlich Vollständigkeit zu überprüfen. Ist die Ausstattung nicht vollständig, haftet im Falle einer Verkehrskontrolle immer der Fahrer.

Wir helfen dir gerne weiter

Warndreiecke und weitere Ausrüstungsgegenstände kannst du zwar online kaufen, allerdings ist immer darauf zu achten, dass diese amtlich geprüft und nach der Straßenverkehrsordnung zugelassen sind. Komme daher am besten in einer unserer Standorte vorbei und wir beraten dich gerne hinsichtlich der verpflichtenden Grundausstattung.

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