Ratgeber: Transporter gebraucht kaufen – Das musst du beachten

Du hast dich dafür entschieden, statt eines neuen Transporters einen günstigeren gebrauchten zu kaufen. Doch bei gebrauchten Fahrzeugen ist Vorsicht geboten. Ist mit dem Transporter alles in Ordnung? Liegen alle wichtigen Unterlagen vor? Was gibt es alles zu beachten? Wir beantworten alle wichtigen Fragen in unserem Artikel.

Der Check: Ist der gebrauchte Transporter in Ordnung?

Ein Transporter muss vieles leisten: Er wird weit gefahren, schwer beladen und häufig genutzt. Deshalb musst du dich auf deinen Transporter immer verlassen können. Bei einem Neuwagen ist das leicht, kommt dieser doch frisch vom Band und ist perfekt in Schuss. Bei gebrauchten Fahrzeugen ist allerdings Vorsicht geboten. Schließlich könnten sie unter anderem neben leichten Mängeln auch Unfallschäden aufweisen. Wie kannst du nun sichergehen, dass dein gebrauchter Wunsch-Transporter auch tatsächlich in Ordnung ist und du ihn ruhigen Gewissens kaufen kannst?

Probefahrt

Unumgänglich ist eine Probefahrt, bei der du dich selbst vor Ort davon überzeugen kannst, dass der Transporter gut fährt. Vereinbare mit dem Händler, ob privat oder gewerblich, in jedem Fall eine Probefahrt, bevor du dich zum Kauf entscheidest.

Bei einem Elektrotransporter solltest du um eine längere Probefahrt bitten, um die Reichweite des Fahrzeugs einschätzen zu können.

Unabhängiges Gutachten

Vereinbare in der Werkstatt deine Vertrauens einen Termin zum Check-Up des Transporters. Hier wird das Fahrzeug auf Herz und Nieren geprüft und du kannst am Ende sicher sein, dass es keine versteckten Mängel gibt.


Vereinbare einen Termin in unserer Werkstatt

Wichtige Unterlagen und Dokumente

Beim Kauf eines gebrauchten Fahrzeugs müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) und die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugschein) vorliegen. Besonders wichtig ist hier, dass der Name des Verkäufers mit dem des eingetragenen Eigentümers übereinstimmt. Ist dies nicht der Fall, muss der Verkäufer eine Vollmacht des Eigentümers vorweisen können.

Gleiche die Fahrgestellnummer des Fahrzeugs mit der in den Papieren erfassten Nummer ab.

Des weiteren benötigst du den Bericht der letzten Hauptuntersuchung zur Neuanmeldung des Fahrzeugs, die Erstversteuerung bzw. Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer, die Abmeldebestätigung und eine elektronische Versicherungsbestätigung.

Lasse dir außerdem den Ausweis des Verkäufers zeigen und gleiche die Angaben mit den Eintragungen in den Unterlagen ab.

Das Scheckheft

Ein gepflegtes Scheckheft bedeutet, dass alle vom Hersteller vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungen fristgerecht durchgeführt wurden. Kann der Verkäufer das Scheckheft nicht vorlegen, bitte ihn um Werkstattrechnungen als Nachweis für eventuelle Inspektionen und Wartungen.

Zwar bedeutet ein gepflegtes Scheckheft nicht, dass das Fahrzeug komplett mängelfrei ist, aber es gibt dir einen guten Anhaltspunkt für einen in der Vergangenheit guten Umgang mit dem Transporter.

Checkliste für den Kauf von gebrauchten Transportern

Fahrzeug

  • Check von außen und innen: Sieht das Fahrzeug gut aus? Gibt es Rost? Riecht es vielleicht muffig? – Das könnte ein Anzeichen für Feuchtigkeit im Transporter sein!
    Schau auch unter das Auto: Läuft Öl aus?
  • Probefahrt: Fährt der Transporter einwandfrei? Funktionieren die Bremsen und alle Lichter?
  • Erkundige dich nach Unfallschäden und Vorbesitzern. Gibt es viele Vorbesitzer, die den Transporter nur kurz gefahren sind, ist das kein gutes Zeichen.

Papiere

Folgende Unterlagen sollten vorgewiesen werden können:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Erstversteuerung
  • Abmeldebestätigung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • Scheckheft
  • Bei Umbauten oder “Tuning” sollten entsprechende Änderungen am Fahrzeug in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein, ansonsten kann die Fahrerlaubnis erlöschen.
  • Ausweis des Verkäufers

Kommt ein Kauf zustande, muss ein schriftlicher Kaufvertrag aufgesetzt werden. Muster dafür gibt es beispielsweise online.

Vorsicht vor Betrug

Vorsicht ist geboten, wenn Verkäufer und Eigentümer nicht dieselbe Person sind. In diesem Fall kann es sich um ein gestohlenes Fahrzeug handeln oder ein professioneller Händler verkauft dir im Auftrag einer Privatperson ein Auto, um die 12-monatige Sachmängelhaftung zu umgehen, die offizielle Händler dir eigentlich gewähren müssen.

Ein weiterer Hinweis darauf, dass es sich um einen Händler und nicht um eine Privatperson handelt, sind rote Nummernschilder.

Häufig wechselnde Vorbesitzer sind ein Hinweis darauf, dass mit dem Transporter etwas nicht stimmt. Frage in so einem Fall genau nach, was es damit auf sich hat.

Wir empfehlen dir, eine zweite Person mitzunehmen, wenn du dir das Auto ansiehst. So hast du zudem ein zweites Augenpaar, das noch einmal alles prüfen kann und du hast einen Zeugen.

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