Fakten-Check: GPS Mitarbeiter-Monitoring

GPS-Ortung besonders im Bezug auf Mitarbeiter ist ein sensibles Thema, bei dem schnell die Gemüter hochkochen und eine hitzige Diskussion über Datenschutz und Co. entbrennt. Mit dem Fokus auf das Handwerk haben wir dem Thema nun auf den Zahn gefühlt und einem genauen Fakten-Check unterzogen: Was sagt der Gesetzgeber und wie sieht die Technologie im Hinblick auf den Arbeitsalltag aus? Sehen wir es uns an!

Im Handwerk sind viele Mitarbeiter direkt beim Kunden im Einsatz. Greift man hier auf GPS-Ortung in den Montagefahrzeugen zurück, hilft das nicht nur bei der Disposition, sondern dient auch dem Nachweis über Einsatzorte und Einsatzzeiten. Das ist dann besonders hilfreich, wenn Kunden beispielsweise reklamieren oder Stundennachweise verloren gegangen sind.

GPS-Ortung: Die Gesetzeslage

Vorweg eine Frage: Ist die GPS-Lokalisierung deiner Mitarbeiter überhaupt erlaubt? In Deutschland wird der Datenschutz zurecht hochgehalten – dementsprechend dünnhäutig wird auf die Aufzeichnung und Weiterverwendung personenbezogener Daten reagiert. Lokalisiert der Arbeitgeber via GPS seine Mitarbeiter, müssen deshalb zahlreiche Vorgaben eingehalten werden, um nicht gegen das Gesetz zu verstoßen. 

Das sagt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):
Bei der GPS-Ortung werden Mitarbeiter in ihrem Verhalten überwacht, wodurch hochgradig sensible Informationen gewonnen werden, die besonders zu schützen sind. Das ist einer der Gründe, weshalb eine dauerhafte Überwachung nicht gestattet ist. 

Allerdings kann die GPS-Ortung eines Mitarbeiters erlaubt sein, wenn der betroffene Arbeitnehmer dieser Maßnahme beispielsweise ausnahmslos zugestimmt hat oder es betriebliche Erfordernisse notwendig machen. Grundsätzlich ist jedoch zu beachten, dass die schutzwürdigen Interessen des Arbeitnehmers denen des Arbeitgebers gegenüberzustellen sind. In jedem Fall muss eine Abwägung stattfinden.

Holt der Arbeitgeber nun bei seinem Mitarbeiter eine Einwilligung zur GPS-Ortung ein, muss dabei allerhand beachtet werden:

  • Der Zweck der GPS-Ortung des Mitarbeiters und wie die Daten genutzt, bzw. verarbeitet werden, muss aufgeführt sein.
  • Der Arbeitnehmer muss der Einwilligung in der Regel durch seine Unterschrift zustimmen. Ohne diese ist sie womöglich laut § 4a BDSG nicht gültig.
  • Ggfs. muss der Betriebsrat vor der Einführung einer GPS-Ortung der Mitarbeiter über den Zweck dieser Maßnahme informiert werden. Hier kann zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auch eine Betriebsvereinbarung bezüglich GPS-Monitoring getroffen werden. Diese rechtlich gültige Vereinbarung führt aus, unter welchen Umständen Bewegungsdaten erfasst, gespeichert, verarbeitet oder ausgewertet werden dürfen.
  • Eine Ortung via GPS von Mitarbeitern ist nur ausschließlich während der Arbeitszeit erlaubt. Steht dem Arbeitnehmer also ein Betriebswagen auch zur privaten Verwendung zur Verfügung, ist darauf besonders Rücksicht zu nehmen. 

Wichtig:
Die GPS-Ortung eines Mitarbeiters vor und nach der Arbeitszeit ist bis auf eine Ausnahme nicht erlaubt – falls der Arbeitgeber konkret eine bestimmte Straftat befürchten muss, darf er ausnahmsweise und unter der Voraussetzung, dass seine Interessen mehr wiegen als die des Arbeitnehmers – eine GPS-Ortung einsetzen. 

Ganz gleich in welcher Situation, besteht ein unklarer Sachverhalt, hilft der Weg zum Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Dieser hilft bei der rechtlichen Einschätzung der Umstände und berät dich zu den Optionen, die dir zur Verfügung stehen. 

GPS-Ortung im Arbeitsalltag

Im Handwerk sind immer mobile Mitarbeiter beim Kunden vor Ort im Einsatz. Hier kann ein Standort-bezogenes Monitoring z. B. über das Monitoring-Programm geoCapture dem Arbeitsalltag mehr dienen als schaden: Welcher Kollege ist wo unterwegs? Wen kann man am schnellsten zum nächsten Kunden schicken? Wie lang war der Mitarbeiter vor Ort oder was ist an dem Tag passiert, von dem sämtliche Stundennachweise verloren gegangen sind? Diesen Herausforderungen kann beispielsweise mithilfe eines digitalen Monitorings begegnet werden. Hier findest du unsere Transporter Angebote für Handwerker. Auch bei Kurierfahrern ist ein GPS Tracker mittlerweile Gang und Gebe, um die Kunden immer auf dem neuesten Stand zu ihren Lieferungen zu halten. Unsere Fiat Lieferwagen findest du hier.

GPS-Sender in den Firmenfahrzeugen übermitteln die Fahrzeugpositionen in Echtzeit an die Server von geoCapture. Damit weiß der Arbeitgeber immer, wo seine Mitarbeiter gerade im Einsatz sind. So ist es möglich, dass der Kollege mit der kürzesten Anfahrt zum nächsten Einsatz geschickt werden kann. Auch Eilaufträge und Notfälle können so viel schneller bearbeitet werden. Mithilfe von geoCapture können zudem die zurückgelegten Fahrstrecken gespeichert, sowie Standzeiten und Standorte der Fahrzeuge eingesehen werden. Selbst nach Jahren kann so noch rekonstruiert werden, wo der Mitarbeiter wann im Einsatz war – gegenüber Kunden ein eindeutiger Zeitnachweis. Und die Einsätze der Mitarbeiter können außerdem mithilfe von GPS automatisch ihren zugewiesenen Baustellen zugeordnet werden.

Für Arbeitgeber ist GPS-Monitoring wie von geoCapture ein hilfreiches Tool, um die Zeiten, die vor Ort beim Kunden erbracht werden, transparent und fair abzurechnen. Wenn es um mobile Zeiterfassung im Handwerk geht, ist GPS-Monitoring also eindeutig ein Plus im Arbeitsalltag. Händische Stundenzettel werden mit geoCapture überflüssig, denn durch die mobile Zeiterfassung über GPS-Sender stempeln die Mitarbeiter die Arbeitszeiten direkt im Fahrzeug. Der GPS-Sender übermittelt daraufhin die Stempeldaten (z. B: Adresse, Mitarbeiter, Uhrzeit und Fahrzeug) über das Mobilfunknetz an geoCapture. Hier wurden bereits im Vorfeld die Baustellen eingepflegt – somit weiß geoCapture, wo sich deine Baustellen befinden und kann diese korrekt den Daten nach zuordnen. Damit ist projektbezogenes Stempeln möglich. Die Arbeitszeiten werden schließlich zur Auswertung als praktische PDF oder CSV-Datei ausgespielt.

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GPS-Ortung: Unser Fazit

In Puncto Kundenservice bietet GPS-Monitoring einige Vorteile für den Arbeitnehmer, indem er von einer Standort-bezogenen Echtzeit-Auswertung profitiert. Bei jedem Umgang mit persönlichen Daten gibt es aber einige gesetzliche Richtlinien zu beachten, die vor Missbrauch und Willkür schützen sollen. Handelt man als Arbeitgeber transparent, fair und klärt seine Mitarbeiter über den Zweck sowie die Vor- und Nachteile eines GPS-Monitorings transparent auf, ergeben sich für den Arbeitsalltag effizientere Prozesse, die die Zusammenarbeit verbessern.

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