In Ladezonen parken: Wo und wie ist das Halten zum Be- und Entladen nach StVO erlaubt?

Halten in der Ladezone, Parken in zweiter Reihe oder im Halteverbot – ob Lieferdienst oder Kurierfahrer, wer Waren transportiert, sieht sich nicht selten vor der Herausforderung, einen kundennahen Stellplatz zu finden. Gerade in der Stadt kann das zur nervenaufreibenden Angelegenheit werden, sodass das Halten nicht selten zum ordnungswidrigen Parken ausartet. Welche Parkregeln ihr kennen solltet, um das Knöllchen zu umgehen, haben wir euch hier zusammengefasst.

Die Bedeutung von Parkschildern: 11 Parkregeln fürs Be- und Entladen

Wir haben einen Blick in die Straßenverkehrsordnung geworfen und uns für euch angeschaut, wo das Halten erlaubt ist und wann das Abstellen des Fahrzeugs zur Ordnungswidrigkeit wird.

1. Was sind Ladezonen und wie lange darf man in einer Ladezone parken?

Das Parken in Ladezonen ist verboten – denken zumindest die meisten! Überraschend ist, dass die sogenannten Ladezonen nicht in der Straßenverkehrsordnung erfasst sind. Ladezonen dürfen für private, wie für gewerbliche Zwecke gleichermaßen zum Be- und Entladen genutzt werden – ausschließlich für Gegenstände und Waren, die eher unhandlich und nicht einfach so zu Fuß transportiert werden können. Zudem ist das Parken in Ladezonen auf ca. 3 Minuten begrenzt und somit nicht für das Warten auf die Mitfahrgelegenheit gedacht.

2. Ladezone plus: Bedeutung des Eingeschränkten Halteverbots mit Zusatzschild

Da Ladezonen gerne auch unabhängig vom Be- und Entladen genutzt werden, haben einige Städte die Regelungen um die Ladezonen bereits verschärft, um deren Missbrauch zu verhindern. So wurden die Ladezonen zunehmend mit Halteverbotsschildern versehen. Die Folge: Schilderwald. Echte Ladezonen, auch "Ladezone Plus" genannt, erkennt ihr an einem offiziellen Halteverbots-Schild mit dem Zusatz "Ladezone". 

  • Das Verkehrsschild 286 mit einem roten Querbalken steht dabei für ein eingeschränktes Halteverbot und erlaubt allen Fahrzeugen das Halten für kurze Be- und Entladungen und ist zeitlich auf 3 Minuten begrenzt.
  • Das Verkehrsschild 283 bildet zwei rote Querbalken ab und bedeutet ein absolutes Halteverbot. Das Halteverbot bezieht sich hierbei ausschließlich auf Privatfahrzeuge. Für gewerbliche Zwecke ist das Parken im absoluten Halteverbot mit Zusatz des Ladezonen-Schilds im Rahmen des Be- und Entladens erlaubt.

3. Verladen in der Fußgängerzone

Die Fußgängerzone gehört ausschließlich den Fußgängern. Für Anwohner und den Lieferverkehr werden allerdings meistens Sondergenehmigungen erteilt, die das Be- und Entladen in Fußgängerzonen ermöglichen. In der Regel dürft ihr also mit eurem Transporter zum Be- und Entladen auch in Fußgängerzonen fahren – oftmals aber nur während bestimmter Zeiten, die durch ein Zusatzschild definiert werden. Außerdem müsst ihr dabei den kürzesten Weg zum Zielort und wieder zurück wählen, das Parken ist nicht erlaubt und die Ware muss so schnell wie möglich verladen werden.

4. Neues Verkehrsschild für Ladezonen laut StVO

Bisher müssen Paketzusteller und andere Lieferdienste oft in zweiter Reihe halten, um Sendungen zuzustellen, da die StVO zurzeit für Liefer- und Ladebereiche nur ein eingeschränktes Halteverbot vorsieht. Die derzeit bestehenden Ausweisungen von Ladezonen stellen sich in der Praxis als nicht zielführend heraus. Allerdings soll sich das bald ändern: Ladezonen sollen in der StVO zukünftig mit einem einheitlichen Verkehrszeichen definiert werden. Zudem sollen Zusatzzeichen, die zulässige Gesamtmasse des Lieferfahrzeugs oder die Be- und Entladungsdauer eingrenzen. So erhoffen sich die Länder und Kommunen eine bessere Übersicht und einen flüssigen Straßenverkehr.

5. Wo ist das Parken verboten?

  • Ein Parkverbot gilt auf jeder abgesenkten Bordsteinkante.
  • Ein Parkverbot gilt auf allen markierten Ständen für Taxen.
  • Ein Parkverbot gilt auf Vorfahrtstraßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften.
  • Ein Parkverbot am Fahrbahnrand gilt dann, wenn dadurch die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert wird. 
  • Ein Parkverbot gilt auf schmalen Straßen, wenn die Ein- und Ausfahrten auf der gegenüberliegenden Straßenseite versperrt werden.
  • Ein Parkverbot gilt vor Feuerwehrzufahrten

Auch das kurze Halten, zum Be- oder Entladen, ist an den genannten Orten verboten.

6. Parken auf dem Gehweg

Das Halten und Parken auf dem Gehweg ist laut Straßenverkehrsordnung verboten. Allerdings gelten in einigen Kommunen vereinzelt Ausnahmeregelungen, die das Parken auf dem Gehweg erlauben. Diese Gehwege sind dann mit einem Schild definiert. Manche Kommunen erteilen dabei explizite Sondergenehmigungen für Handwerker und Zusteller. Wo ihr mit eurem Fahrzeug stehen könnt, zeigt das Verkehrszeichen 315 – ein weißes P auf blauem Grund und Pfeilen, die den jeweiligen Parkbereich eingrenzen. Stehen dürfen dort allerdings nur Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen, um den Gehweg nicht zu beschädigen.

7. Strafe fürs Parken in der Ladezone: Was kostet das Parken im absoluten Halteverbot

Die Strafe für das Parken im Halteverbot fängt laut Bußgeldkatalog bei 25 Euro an und kann bis zu 55 € betragen. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert oder Einfahrten versperrt, riskiert man zusätzlich einen Punkt in Flensburg.

8. Halteverbot am Seitenstreifen: Die Drei-Minuten-Regel

Wer länger als drei Minuten irgendwo steht, der parkt. Das kurze Abstellen des Transporters auf der Fahrbahn ist nach StVO-Zeichen 286 in der Regel überall erlaubt – vorausgesetzt, die 3 Minuten überschritten. Vorsicht: Wer sein Fahrzeug länger als drei Minuten in zweiter Reihe abstellt, parkt nach § 12 Abs. 4 Satz 1 StVO ordnungswidrig. Durch ein Zusatzschild kann ein Halteverbot ebenfalls auf den Seitenstreifen ausgeweitet werden. Bestimmte Personengruppen können, beispielsweise mithilfe eines Bewohnerparkausweises oder eines Behindertenparkscheines, von dem Halteverbot ausgenommen werden.

09. Länger als 3 Minuten im eingeschränkten Halteverbot: Was tun bei Nebenaufgaben während der Lieferung?

Wir haben es alle in der Fahrschule gelernt: Das Zeitlimit beim Halten liegt bei 3 Minuten. Was macht man also, wenn man für das Ausladen der Koffer nach dem Urlaub, dem Verladen von Sperrmüll oder ganz einfach bei der Prüfung der Lieferung doch etwas länger braucht? Grundsätzlich wird die 3-Minuten-Regel für das Be- und Entladen etwas lockerer gesehen, da dieser Vorgang verständlicherweise länger als 3 Minuten dauern kann. Aber auch diese Regelung hat folgende Voraussetzungen: 

  • Ihr habt die Verkehrslage im Blick und seid bereit, euer Fahrzeug schnell wegzufahren, sobald es den Verkehrsfluss behindert. 
  • Der Be- und Entladeprozess ist, im Hinblick auf Kontrollen, klar ersichtlich. 

Diese Ausnahmen gelten ausschließlich für das eingeschränkte Halteverbot und sind nicht auf Parkverbotszonen anwendbar. Sobald das Fahrzeug komplett entladen wurde, sollte dieses unverzüglich umgeparkt werden, da bei einem leergeräumten Auto andernfalls ein Strafzettel drohen kann. 

KARABAG-Fun-Fact: Für einen Umzug oder eine Möbellieferung könnt ihr allerdings auch für eine Parkverbotszone eine Sondergenehmigung bei der Stadt anfordern.

10. Eingeschränktes Parkverbot: Die Bedeutung der Parkverbotszone mit Zusatzschild

Wie der Name bereits verrät, darf an dieser Stelle nicht geparkt werden. Das Halten in der Parkverbotszone ist gestattet, aber nur dann, wenn etwas be- oder entladen werden soll. Das gilt auch hier nur für Waren oder sperrige Gegenstände. Kurz beim Bäcker Brötchen holen ist nicht erlaubt. Im Großen und Ganzen kommt es beim Halten in Ladezonen darauf an, ob der Transport zu Fuß zumutbar ist und zusätzlich von der Größe, dem Gewicht, der  Empfindlichkeit und dem Wert Ihrer Ware.

KARABAG-Fun-Fact: Wer eine teure Antiquität abholt, darf auch im eingeschränkten Halteverbot stehen bleiben, denn dann bestimmt der Warenwert über die Parkberechtigung.

11.Verkehrsregeln laut StVo 2023

Alle Be-und Entladetätigkeiten müssen auf schnellstem Wege durchgeführt werden und dürfen nicht länger als unbedingt nötig dauern. Mit einer kurzen Kaffeepause nach dem Be- oder Entladen lauft ihr also Gefahr, ein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen. Auch auf die Zusatzschilder sollte man in jedem Fall Rücksicht nehmen. Neben den zeitlichen Einschränkungen gibt es hier nämlich ebenfalls Einschränkungen bzgl. des zulässigen Gesamtgewichts, die zum Teil auch unter die Norm der 3,5 Tonnen gehen kann.

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