Die Zulassungs-Plakette ist auf dem vorderen und auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. In der Mitte ist das Wappen des Bundeslandes zu sehen und drum herum der Landkreis, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. Mit der Zulassung ist sichergestellt, dass das Fahrzeug versichert ist. Diese Plakette ist äußerst wichtig, denn ohne Haftpflicht-Versicherung und somit ohne Zulassung darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder parken.
Am hinteren Kennzeichen ist über der Zulassungs-Plakette eine weitere Plakette aufgeklebt, die die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) anzeigt, umgangssprachlich auch als TÜV-Plakette bezeichnet. Mit der HU wird gewährleistet, dass alle Fahrzeuge im Straßenverkehr den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen.
Die HU Plakette wird so angeklebt, dass man den Monat der nächsten Untersuchung auch aus größerer Entfernung ablesen kann, denn er zeigt immer nach oben. Da die Monate 11, 12 und 1 durch dicke Striche markiert sind, kann man so auch aus der Ferne auf den Monat schließen, der nach oben zeigt.
Das Jahr, in dem die nächste HU fällig ist, wird durch eine Grundfarbe markiert, die jedes Jahr wechselt. Nach einem Zyklus von sechs Jahren wiederholen sich die Farben. Das Jahresdatum steht auch in Ziffernform genau in der Mitte der kreisrunden Plakette.
PKWs müssen erstmals drei Jahre nach Anschaffung zur HU, danach alle zwei Jahre. Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Motorräder müssen direkt ab der Erstzulassung alle zwei Jahre zur Untersuchung. Fahrzeuge zur Personenbeförderung, wie beispielsweise Busse und schwerere Nutzfahrzeuge müssen sich jährlich der Untersuchung unterziehen. Bei Nutzfahrzeugen werden außerdem noch zusätzliche Bremsuntersuchungen durchgeführt. Alle Infos zur TÜV-Prüfung erfährst du in unserem Artikel.
Bis zum Jahr 2010 gab es am vorderen Kennzeichen eine sechseckige Plakette für die Abgas-Untersuchung (AU). Heute ist dieser Platz frei, denn die AU ist mittlerweile Teil der HU und wird deshalb nicht extra ausgewiesen.