Kfz-Kennzeichen Bedeutung: Der Ratgeber

Jeder kennt es, jeder braucht es, es begegnet uns überall im Straßenverkehr: das Kennzeichen. Ohne darf kein motorisiertes Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Aber welche Bedeutung kommt den Buchstaben, Ziffern und Aufklebern eigentlich genau zu? Und was ist zu tun, wenn das Kennzeichen gestohlen wurde? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir dir in unserem Kfz-Kennzeichen Ratgeber.

Im Herbst 1998 hat der Rat der Europäischen Union die Einführung des Kfz-Kennzeichens mit EU-Kennung beschlossen. Seitdem hat sich das Nummernschild mit dem Europa-Streifen in Deutschland schrittweise auf den Straßen ausgebreitet und ist heute an fast allen Fahrzeugen zu finden. Das deutsche Kennzeichen mit der fälschungs-erschwerenden Schrift hat sich bewährt: Mittlerweile findet es nicht nur in Europa Verwendung, sondern wird auch außerhalb der EU genutzt, beispielsweise in manchen Gebieten Australiens. Dann werden die Europa-Sterne durch die länderspezifische Flagge ersetzt.

 

Das Euro-Kennzeichen

In der EU hat jedes Kennzeichen das blau hinterlegte Euro-Feld am linken Kennzeichenrand. Darauf sind die zwölf gelben Euro-Sterne abgebildet, die in einigen EU Ländern, beispielsweise Dänemark und Finnland, optional jedoch weggelassen werden dürfen. Darunter befindet sich in weißer Schrift der Ländercode, in dem das Fahrzeug zugelassen ist. In Deutschland ist es das „D“.

Die Kennzeichen Abkürzungen

Hinter dem Euro-Feld befindet sich das 1 bis 3 Buchstaben lange Kürzel der Gebietskörperschaft, die das Kennzeichen ausgegeben hat. Das kann ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt sein. Seit 2012 können einige alte Kennzeichen, die bereits ausgemustert waren, wieder ausgegeben werden.

Wer wissen möchte, was die Kennzeichen Abkürzungen bedeuten, kann in der aktuellen Liste der Kraftfahrzeug-Kennzeichen etwa bei Wikipedia nachsehen. 

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Zulassungs-Plakette und TÜV-Plakette

Die Zulassungs-Plakette ist auf dem vorderen und auf dem hinteren Kennzeichen angebracht. In der Mitte ist das Wappen des Bundeslandes zu sehen und drum herum der Landkreis, in dem das Fahrzeug zugelassen ist.  Mit der Zulassung ist sichergestellt, dass das Fahrzeug versichert ist. Diese Plakette ist äußerst wichtig, denn ohne Haftpflicht-Versicherung und somit ohne Zulassung darf ein Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder parken.

Am hinteren Kennzeichen ist über der Zulassungs-Plakette eine weitere Plakette aufgeklebt, die die Frist bis zur nächsten Hauptuntersuchung (HU) anzeigt, umgangssprachlich auch als TÜV-Plakette bezeichnet. Mit der HU wird gewährleistet, dass alle Fahrzeuge im Straßenverkehr den gesetzlichen Sicherheitsstandards entsprechen.

Die HU Plakette wird so angeklebt, dass man den Monat der nächsten Untersuchung auch aus größerer Entfernung ablesen kann, denn er zeigt immer nach oben. Da die Monate 11, 12 und 1 durch dicke Striche markiert sind, kann man so auch aus der Ferne auf den Monat schließen, der nach oben zeigt.

Das Jahr, in dem die nächste HU fällig ist, wird durch eine Grundfarbe markiert, die jedes Jahr wechselt. Nach einem Zyklus von sechs Jahren wiederholen sich die Farben. Das Jahresdatum steht auch in Ziffernform genau in der Mitte der kreisrunden Plakette.

PKWs müssen erstmals drei Jahre nach Anschaffung zur HU, danach alle zwei Jahre. Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht und Motorräder müssen direkt ab der Erstzulassung alle zwei Jahre zur Untersuchung. Fahrzeuge zur Personenbeförderung, wie beispielsweise Busse und schwerere Nutzfahrzeuge müssen sich jährlich der Untersuchung unterziehen. Bei Nutzfahrzeugen werden außerdem noch zusätzliche Bremsuntersuchungen durchgeführt. Alle Infos zur TÜV-Prüfung erfährst du in unserem Artikel.

Bis zum Jahr 2010 gab es am vorderen Kennzeichen eine sechseckige Plakette für die Abgas-Untersuchung (AU). Heute ist dieser Platz frei, denn die AU ist mittlerweile Teil der HU und wird deshalb nicht extra ausgewiesen.

Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer

Auf die Plakette folgt das Unterscheidungszeichen, das innerhalb des Verwaltungsbezirks vergeben wird, in dem das Fahrzeug zugelassen wurde. Das Unterscheidungszeichen besteht aus 1  oder 2 Buchstaben und wird zufällig generiert oder als Wunschkennzeichen vergeben, falls die Kombination noch verfügbar ist. Die Erkennungsnummer am Ende des Nummernschildes besteht aus 1 bis 4 Ziffern.

Versicherungskennzeichen für Kleinkrafträder

Kleinkrafträder, Mofas und Leichtkraftfahrzeuge benötigen keine Zulassung, aber trotzdem eine Versicherung. Deshalb bekommen diese Fahrzeugklassen ein sogenanntes Versicherungskennzeichen, das als Nachweis über eine bestehende Fahrzeugversicherung dient. Es wird nicht bei der Zulassungsstelle beantragt, sondern direkt bei der Versicherungsgesellschaft. Der Beitrag muss für ein Versicherungsjahr im Voraus bezahlt werden, im Anschluss bekommt man das Nummernschild. Die Kennzeichen wechseln jedes Jahr die Schriftfarbe, der sich in einem Drei-Jahres-Zyklus wiederholt.

Sonderkennzeichen in Deutschland

Zur besseren Unterscheidung gibt es Sonderkennzeichen, die bestimmte Fahrzeugeigenschaften, zeitliche Zulassungsbeschränkungen oder einen Sonderstatus von Fahrzeugen signalisieren. Um der Polizei die Kontrolle zu vereinfachen, sind die Kennzeichen so gestaltet, dass sie auch noch aus 20 Metern Entfernung gut zu erkennen sind.

Saisonkennzeichen

Das Saisonkennzeichen wird vor allem bei Cabrios, Motorrädern und Wohnmobilen verwendet. Dadurch spart man für Fahrzeuge, die nur im Sommer gefahren werden, die Steuer in den Wintermonaten. Der Zulassungszeitraum variiert zwischen zwei und elf Monaten, muss aber am Stück erfolgen. Markiert werden Saisonkennzeichen durch die Angabe des Zeitraumes in Form des Start- und Endmonats hinter der Erkennungsnummer. Außerhalb des Zulassungszeitraums darf das Fahrzeug allerdings nicht auf öffentlichen Straßen fahren oder parken.

Grüne Kennzeichen

Ein Kennzeichen mit grüner Schrift tragen Fahrzeuge und Anhänger, die von der Kfz-Steuer komplett befreit sind. Fast alle Fahrzeugtypen können grundsätzlich ein grünes Kennzeichen bekommen. Krafträder und Busse sind ausgenommen, obwohl sie auch steuerbefreit sein können. Ein grünes Nummernschild ist recht selten zu sehen – man findet es beispielsweise an Landwirtschaftsfahrzeugen. Die Voraussetzungen für den Erhalt sind streng geregelt, beispielsweise eingetragene Vereine oder Hilfsorganisationen können für zweckgebundene Fahrzeuge ein grünes Kennzeichen beantragen.

Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen werden umgangssprachlich auch „Händlerkennzeichen“ genannt, denn sie sind Kfz-Gewerbetreibenden vorbehalten. Diese können ein rotes Nummernschild für noch nicht zugelassene Fahrzeuge verwenden, um ein Fahrzeug zum Beispiel zu überführen oder wenn ein Kunde probefahren möchte. Auch Fahrten zur Überprüfung der Fahrtauglichkeit des Fahrzeugs durch eine Kfz-Werkstatt gehören dazu. Das Kennzeichen ist zur Wiederverwendung vorgesehen und kann nacheinander an verschiedene Fahrzeuge angebracht werden. Es ist immer in Verbindung mit einem Fahrzeugscheinheft zu verwenden, in dem die Fahrten dokumentiert werden müssen.

Ausfuhrkennzeichen

Nicht zu verwechseln mit dem Händler-Kennzeichen ist das Ausfuhrkennzeichen. Dieses ist für Fahrzeuge vorgesehen, die exportiert werden. Ähnlich wie beim Saison-Kennzeichen ist ein Datum am rechten Rand angebracht, das rot unterlegt ist. Es gibt den letzten Tag des Versicherungsschutzes an. Anstatt der sonst nötigen Plaketten ist auf dem Ausfuhrkennzeichen eine Plakette des Landkreises angebracht, die das Ausfuhrkennzeichen ausgegeben hat.

Kurzzeitkennzeichen

Das Kurzzeitkennzeichen findet dann Anwendung, wenn ein Fahrzeug – wie der Name es schon verrät – nur kurz gefahren wird, nämlich zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten. Das Kennzeichen gilt maximal 5 Tage und ist nur für gewerbliche Fahrten zulässig. Zu erkennen ist es daran, dass auf der rechten Seite das Ablaufdatum vermerkt ist und das Kennzeichen eine blaue Zulassungsplakette ohne Landeswappen besitzt.

Oldtimerkennzeichen

Ein bekanntes Sonderkennzeichen ist das Oldtimerkennzeichen. Es ist für alle Fahrzeugtypen verfügbar und wird durch ein „H“ hinter der Erkennungsnummer markiert, das für „historisch“ steht. Das Kennzeichen mit H hat den Vorteil, dass für Fahrzeughalter ein günstigerer Kfz-Steuersatz gilt und dieser auch ohne grüne Plakette in Umweltzonen fahren darf. Um ein solches Kennzeichen zu beantragen müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein: Der Tag der Erstzulassung des Fahrzeugs muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Darüber hinaus muss ein Oldtimer-Gutachten vorgelegt werden. Dieses wird von Prüfstellen wie dem TÜV oder der DEKRA ausgestellt und belegt, dass sich der Oldtimer weitestgehend im Originalzustand befindet.

Rotes 07-Kennzeichen

Dieses Kennzeichen beginnt so wie die regulären Kennzeichen mit einem Ortskürzel, auf welches eine Ziffernreihe folgt, die mit 07 beginnt. Dieser Kennzeichen-Typ ist Oldtimern vorbehalten, die sporadisch eingesetzt werden, zum Beispiel bei Veranstaltungen.

Wechselkennzeichen

Das Wechselkennzeichen wird verwendet, wenn zwei Fahrzeuge der gleichen Klasse abwechselnd gefahren werden. Das Kennzeichen wird dann immer an dem Fahrzeug montiert, welches gerade in Betrieb ist. Der Vorteil ist hier, dass der Zweitwagen günstiger versichert werden kann.

Behördenkennzeichen

Ein Behördenkennzeichen besteht aus dem Ortskürzel, gefolgt von einer 1- bis 5-stelligen Ziffernfolge.

E-Kennzeichen

Noch relativ neu ist das E-Kennzeichen für Elektrofahrzeuge. Auch Hybridfahrzeuge können aktuell das E-Kennzeichen führen, wenn sie einen festgesetzten Schadstoffausstoß nicht überschreiten. Mit diesem Nummernschild genießen Halter einige Vorteile, die jedoch nicht bundesweit gleichermaßen gelten. Ob das Fahren beispielsweise auf der Busspur erlaubt ist und welche Parkvergünstigungen letztendlich gewährt werden, obliegt den Kommunen. So dürfen zum Beispiel in Hamburg seit dem 1. November 2015 Autos mit E-Kennzeichen gebührenfrei an allen Parkscheinautomaten bis zur jeweiligen Höchstparkzeit geparkt werden.

Weitere Sonderkennzeichen

Fahrzeuge von Bundesbehörden in Deutschland tragen besondere Kennzeichen, wie beispielsweise die Bundespolizei die Kennung „BP“ und Fahrzeuge der Bundeswehr das „Y“. Mit „BD“ beginnen die Kennzeichen von Fahrzeugen der Bundesbehörden. Wiederum einzigartige Kennzeichen haben zum Beispiel die Fahrzeuge des Bundespräsidenten (0 – 1) und des Bundeskanzlers (0 – 2).

Diplomatenkennzeichen weisen einen anderen Aufbau als herkömmliche Kfz-Kennzeichen auf: Handelt es sich um ein Fahrzeug der Botschaft, beginnen die Kennzeichen mit einer „0“, folgend der Zahlenkennung des entsprechenden Landes und der nummerierten Rangfolge der Person (z.B. 0 - 45 1 für das Auto des französischen Botschafters). Handelt es sich um ein Fahrzeug des Konsulats, beginnen die Kennzeichen mit dem Kürzel des Kreises und haben danach eine fünfstellige Nummer, die mit der Zahl 9 beginnt. Alle Fahrzeuge des diplomatischen Korps müssen darüber hinaus einen Aufkleber mit den Buchstaben CD haben.

Befestigung und Sichtbarkeit

In der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) §10 ist genau festgelegt, wie und an welcher Stelle die Kennzeichen am Fahrzeug anzubringen sind. Die Form, die Größe und die Ausgestaltung einschließlich der Beschriftung müssen den vorgeschriebenen Mustern in der FZV entsprechen.

Die reflektierende Eigenschaft der Oberfläche ist ein wichtiges Merkmal des EU-Kennzeichens. Dadurch werden das Nummernschild und das Fahrzeug bei schlechten Lichtverhältnissen besser erkannt. Die Schilder dürfen deshalb nicht verdeckt oder verschmutzt sein und müssen immer klar lesbar sein.

Auch die Nummernschildbeleuchtung des hinteren Kennzeichens sollte regelmäßig gewartet werden, damit das Kennzeichen auch bei Dunkelheit gut erkennbar ist. Dies wird daher in der Hauptuntersuchung überprüft.

Vorsicht vor Kennzeichendiebstahl

Es kann vorkommen, dass das Kennzeichen verloren geht, weil die Plastikhalterung abbricht oder Schrauben sich bei der Fahrt über eine holprige Straße lösen. Wenn das Nummernschild an deinem Fahrzeug fehlen sollte, kann es aber auch sein, dass das Kennzeichen gestohlen wurde.

Diebe verkaufen die Kennzeichen oder nutzen die entwendeten Nummernschilder selbst für kriminelle Zwecke. Während ein Auto oder Transporter ohne Kennzeichen ziemlich auffällig ist und die Aufmerksamkeit der Polizei oder anderer Verkehrsteilnehmer auf sich zieht, ist ein Fahrzeug mit gestohlenen Kennzeichen natürlich kaum auf den ersten Blick zu erkennen und somit häufigster Grund für Kennzeichen-Diebstahl.

Aber was ist zu tun, wenn am Fahrzeug plötzlich das Kennzeichen fehlt? Der Verlust sollte sofort bei der Polizei angezeigt werden. Das Kennzeichen wird dann aus Sicherheitsgründen gesperrt und du musst ein neues Kennzeichen beantragen. Wenn es jedoch verloren gegangen ist und ein Finder es zeitnah bei der Polizei abgibt, kannst du es unter Umständen weiterverwenden.

Außerdem solltest du auch deine Kfz-Versicherung darüber informieren, dass das Kennzeichen geklaut wurde, um sicherzustellen, dass du nicht in Haftung genommen wirst, wenn mit deinem Kennzeichen ein Unfall verursacht wurde. Anschließend kannst du mit der Anzeigebestätigung von der Polizei und den Zulassungspapieren deines Fahrzeugs zur Zulassungsstelle gehen, um ein neues Schild zu beantragen. 

Kennzeichen-Mitnahme bei Wohnsitzwechsel

Seit 2015 hast du die Wahl: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands kannst du wie bisher ein neues Kennzeichen beantragen oder neu, das alte behalten. Die Ummeldung bei der neuen Zulassungsstelle muss jedoch in jedem Fall erfolgen. Durch die Mitnahme sparst du dir die Kosten für ein neues Kennzeichen. Wenn du beispielsweise von Hamburg nach München umziehst, kannst du also dein Hamburger Nummernschild behalten.

Wunschkennzeichen beantragen

Du möchtest dein Wunschkennzeichen reservieren oder beantragen? Wir verraten dir wie es geht!

Wo reserviere ich mein Wunschkennzeichen?

Dein Wunschkennzeichen kannst du in der Regel online auf der Website deiner zuständigen Zulassungsstelle auf seine Verfügbarkeit prüfen und reservieren lassen.

Was kostet ein Wunschkennzeichen?

Für dein Wunschkennzeichen musst du mit Kosten in Höhe von 10,20 Euro rechnen. Reservierst du es online, kommen noch einmal 2,60 Euro dazu. Vorsicht: Diese Gebühren werden zu den Kosten für die Prägung addiert, diese ist im Preis noch nicht enthalten und muss vor dem Besuch der Zulassungsstelle erfolgen.

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