Förderung Rußpartikelfilter-Nachrüstung

Förderung für Nachrüstung von Rußpartikelfiltern geht weiter

Gute Nachricht für alle, die über die Nachrüstung eines Dieselpartikelfilters nachdenken: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen fortgesetzt. Es ist noch ausreichend Geld im Topf. Bis zum 30. September dieses Jahres (oder bis die Fördergelder zur Neige gehen) haben Halter von Dieselfahrzeugen die Möglichkeit, sich die Nachrüstung eines Partikelfilters mit 260 Euro bezuschussen zu lassen.

Wichtige Informationen

Nach der neuen Richtlinie kann die Förderung bis zum 15.11.2016 sogar rückwirkend beantragt werden. Um das Geld zu erhalten, ist vorab ein elektronisches Antragsformular auszufüllen und dem Bundesamt vorzulegen. Ausschlaggebend sind das Datum der Nachrüstung, das Datum des Eingangs der Antragsunterlagen beim BAFA und die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Eine Förderung für die Nachrüstung ist nur dann möglich, wenn diese vor dem 30.09.2016 durchgeführt wurde.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Pkws mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.
  • Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor, mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
  • Fahrzeuge mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden und eine Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen vorweisen. Eine weitere Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge eine bestimmte Zweckbestimmung erfüllen, wie beispielsweise Wohnmobile, Krankenwagen oder auch rollstuhlgerechte Fahrzeuge.
  • Das Fahrzeug muss zum Zeitpunkt der Antragstellung im Inland zugelassen sein. 

Eine Förderung ist dann vollkommen ausgeschlossen, wenn entweder eine Steuerbefreiung nach § 3c des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (KraftStG) vorliegt oder bereits eine Förderung erfolgte.

In 4 einfachen Schritten zur 260-Euro-Förderung

  1. Dieselpartikelfilter einbauen lassen und von der Werkstatt eine Bescheinigung mit Datum ausstellen lassen.
  2. Die Bescheinigung der Zulassungsstelle vorlegen und den Einbau des Filters im Fahrzeugschein vermerken lassen.
  3. Das elektronische Antragsformular vom BAFA ausfüllen.
  4. Den Antrag ausdrucken, zweimal unterschrieben, zusammen mit einer Kopie des Fahrzeugscheins per Post an das BAFA schicken. Nach der Prüfung der Unterlagen wird der Förderbetrag auf das angegebene Bankkonto überwiesen. 

Unser Tipp: Warte mit dem Antrag auf Förderung nicht allzu lange – der Topf mit den Fördermitteln ist begrenzt. 

Warum überhaupt einen Rußpartikelfilter?

In Deutschland sind über 17 Millionen Diesel-Fahrzeuge zugelassen. Pro Jahr stoßen diese tausende Tonnen von Rußpartikeln aus. Die Luft, die wir einatmen wird somit mit Feinstaub ziemlich stark belastet –  mit drastischen Folgen. Menschen können an Herz und Lunge erkranken. Mit einem Dieselfilter kann der Partikelausstoß des Fahrzeuges erheblich gesenkt werden.

Zudem können Diesel­autos mit der Euro-Abgasklasse 3 durch den Einbau des Filters eine grüne Umwelt­plakette statt der gelben erreichen. Mit der grünen Umweltplakette dürfen alle Umweltzonen ohne Einschränkung befahren werden. Ein weiterer Vorteil der Nachrüstung ist die Wert­steigerung des Autos. Der Dieselpartikelfilter erhöht die Chancen beim Verkauf, denn Diesel­autos ohne Partikelfilter sind äußerst schwierig zu verkaufen.

Vereinbare jetzt einen Termin in unseren Werkstätten,  um den Rußpartikelfilter in deinem Fahrzeug nachzurüsten und von der Förderung zu profitieren:

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