Richtiges Verhalten im Straßenverkehr

Nicht selten kommt es im Straßenverkehr zu Situationen, die Stress auslösen und zu Aggressionen am Steuer führen. Die Gründe dafür sind verschieden: Konflikte mit anderen Verkehrsteilnehmern, die eigene Unsicherheit oder immer wieder dieser notorische Zeitdruck auf dem Weg zur Arbeit. Das Verhalten im Straßenverkehr läuft da schon mal aus dem Ruder und so manche Verkehrsregel wird ignoriert.

Ein regelkonformes Verhalten kann uns jedoch viel Ärger ersparen und, viel wichtiger, Unfälle vermeiden. Ein rücksichtsvolles Verhalten zahlt sich also aus und dazu trägt jeder einzelne bei. Wie ein konfliktfreies Miteinander im Straßenverkehr funktioniert, zeigen wir dir in unserer Übersicht der Verkehrsregeln. 

Verhalten auf der Autobahn

Beschleunigungsstreifen

Beim Beschleunigungsvorgang auf Autobahnen gibt es eigentlich eine ganz simple Richtlinie: Die Geschwindigkeit möglichst schnell erhöhen, den Blinker links setzen und die volle Länge des Streifens auszunutzen, damit andere Fahrer nicht ausbremsen müssen. Dennoch scheint das Auffahren auf die Autobahn für manche Fahrer ein großes Mysterium zu sein, denn regelmäßig ist zu beobachten, dass Autos am Ende des Streifens stehen bleiben. 

Tipp: Auf dem Beschleunigungsstreifen darf schneller gefahren werden als auf der rechten Fahrspur. So können vor allem langsamere LKW überholt werden. Falls sich keine Lücke im Verkehr findet, darf notfalls kurzfristig auf dem Standstreifen weitergefahren werden, um Unfälle zu vermeiden.

Rettungsgasse

Das Bilden einer Rettungsgasse bei stockendem Verkehr ist gesetzlich laut StVO vorgegeben und wird bei Nichtbeachtung mit 200 Euro und zwei Punkten geahndet. Was viele nicht wissen: Die Rettungsgasse muss bereits gebildet werden, sobald der Verkehr stockt und nicht erst, wenn die Rettungskräfte mit Blaulicht und Martinshorn von hinten kommen.

Es geht ganz einfach: Fahrzeuge auf dem äußerst linken Fahrstreifen fahren nach links, alle anderen Fahrzeuge fahren nach rechts. Dies gilt unabhängig davon wie viele Fahrstreifen vorhanden sind.

Für weitere Informationen, lies auch unsere hilfreichen Tipps zum Bilden einer Rettungsgasse

Das Rechtsfahrgebot

In Deutschland gilt laut Straßenverkehrsordnung (StVO) grundsätzlich das Rechtsfahrgebot. Permanentes Fahren auf der linken Spur ist verboten, auch wenn dieses Verhalten im Straßenverkehr oft zu beobachten ist. Die mittlere Spur darf durchgängig befahren werden, solange nur „hin und wieder“ rechts ein Auto fährt. Damit sollen Unfälle, durch gefährliche Spurwechsel und das Fahren in Schlangenlinien, vermieden werden. Entscheidend dabei ist, dass man andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert. Tut man dies doch, drohen bis zu 80 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg. 

Drängeln auf der Autobahn

Zu dichtes Auffahren ist schlicht und einfach verboten. Der Abstand zum Vorausfahrer muss so groß sein, dass auch rechtzeitig hinter ihm gehalten werden kann, wenn es mal zu einer Notbremsung kommt. Als Richtwert gilt: Es muss mindestens ein halber Tachostand in Metern eingehalten werden. Im Bußgeldkatalog ist dies noch genauer geregelt. Die Höhe der Strafe richtet sich dort nach der Länge – bzw. in dem Fall: Kürze – des Abstands. Gleichzeitig spielt die Geschwindigkeit eine Rolle: Je höher die Zahl auf dem Tacho ist, desto größer muss der Abstand sein.

Tipp: Lass‘ ausreichend Platz zum Vordermann, denn zu dichtes Auffahren sorgt für puren Stress und kann schlimmstenfalls Unfälle herbeiführen. 

Lichthupe beim Überholen

Das Anzeigen eines Überholvorgangs außerhalb geschlossener Ortschaften ist laut StVO mithilfe von Licht- und Schallzeichen tatsächlich erlaubt. Es darf also sogar gehupt werden. Wird dies allerdings in Verbindung mit zu dichtem Auffahren und penetrantem Wiederholen der Lichthupe vorgenommen, ist es eine Nötigung, die zweifelsfrei zu Stress führt.

Reißverschlussverfahren

Bei der Zusammenführung zweier Spuren gibt es eine, man könnte sagen, kinderleichte Methode des Einfädelns: das Reißverschlussverfahren. Dennoch fällt auch das vielen Autofahrern offenbar schwer, vielleicht aus Unwissenheit. Es geht so: Die Spur wird erst dann gewechselt, wenn man sich am Endbereich der zu verlassenden Fahrspur befindet. Es darf im Wechsel immer ein Auto von der rechten und eines von der linken Spur weiterfahren. Autofahrer sind beim Reißverschlussverfahren übrigens dazu verpflichtet, andere Autofahrer einscheren zu lassen. Erfahre mehr in unseren Tipps für das richtige Verhalten beim Reißverschlussverfahren.

Verhalten im Stadtverkehr

Abknickende Vorfahrt

Das Verhalten im Straßenverkehr ist natürlich auch bei einer abknickenden Vorfahrt genau geregelt: Wenn du auf der Vorfahrtstraße bleibst und dementsprechend abbiegst, ist Blinken Pflicht! Damit zeigst du anderen Verkehrsteilnehmer an, dass du diese Straße weiterhin befahren möchtest. Wird für eine abbiegende Hauptstraße das Blinken vergessen, kann es zu schweren Unfällen kommen. Wer die Vorfahrtsstraße geradeaus verlassen möchte, blinkt nicht.

Verhalten bei Kreuzungen

Wer abbiegt, muss dies rechtzeitig durch den Blinker ankündigen. Wenn du nach rechts abbiegen willst, ordne dich möglichst weit rechts ein. Solltest du links über die Kreuzung abbiegen wollen, fahre bis zur Mitte und halte dich so weit links, dass der entgegenkommende Verkehr noch passieren kann.

Vorfahrt im Kreisverkehr

Vor jedem Kreisverkehr befindet sich in der Regel ein „Vorfahrt achten“ – Schild. Wer in den Kreisverkehr einfährt, muss also warten. Beim beschilderten Kreisverkehr wird übrigens immer nur beim Ausfahren geblinkt. Wenn jedoch das Vorfahrtsschild fehlt, gilt wie an einer Kreuzung „rechts vor links“. Fahrer, die sich im Kreisverkehr befinden, müssen dann neu einfahrende Autos vorlassen. Der Blinker muss in diesem Fall beim Ein- und Ausfahren gesetzt werden. 

Parken am Fußweg oder in zweiter Reihe

Gerade in dichtbefahrenen Städten kann die Suche nach einem geeigneten Parkplatz einem den letzten Nerv rauben. Das Parken in zweiter Reihe ist allerdings keine geeignete Alternative, da es verboten ist. Die absolute Höchstdauer für das Halten zum Be- oder Entladen in zweiter Reihe beträgt nur 3 Minuten. Das Parken auf Gehwegen ist auch verboten. Es sei denn, es ist ausdrücklich durch entsprechende Verkehrszeichen erlaubt. Achte zudem darauf, dass du immer in Fahrtrichtung parkst – andernfalls kann auch dies mit einem Verwarngeld sanktioniert werden.

Tipp: Wenn du direkt an der Straße parkst, achte beim Aussteigen auf den nachfolgenden Verkehr, denn dieser kann deine Absicht, die Tür zu öffnen, nicht erkennen. Das kann vor allem für Fahrradfahrer böse enden. 

Kurven schneiden

Mit dem Rechtsfahrgebot ist auch das Schneiden von Kurven verkehrswidrig und kann mit einem Bußgeld von 80 Euro und einem Punkt geahndet werden. Teilweise fehlen nur wenige Zentimeter, bis es zu einem gefährlichen Crash kommt. Leider wird dies oft von Verkehrsteilnehmern unterschätzt. Gerade auf Landstraßen und bei mehrspurigen, engen Verkehrsführungen in der Stadt ist daher Vorsicht geboten.  

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