Private Nutzung von Firmen-Transportern

Du fährst beruflich einen Transporter, der deiner Firma gehört. Vielleicht steht ein Umzug an oder du möchtest deinen Großeinkauf vom Möbelhaus und Baumarkt nach Hause transportieren. Der Platz in deinem privaten PKW reicht nicht einmal ansatzweise aus und so liegt es für dich nahe, den Transporter deiner Firma für solche Gelegenheiten auszuleihen und privat zu nutzen. Wenn dein Arbeitgeber dem zustimmt, spricht nichts dagegen. In diesem Artikel klären wir dich über die Rechtslage auf und geben dir Tipps zur Privatnutzung des Firmen-Transporters.

Versicherung

Als Angestellter bist du über deine Firma während der Fahrten mit dem Transporter versichert. Aber greift diese Versicherung auch während einer privaten Nutzung fernab der Geschäftszeiten? Oder musst du womöglich den Transporter zusätzlich für den Zeitraum der Privatnutzung versichern lassen?

Hier können wir dich beruhigen. Ein Fahrzeug, das über die Firma versichert ist, ist auch während Privatfahrten versichert. Natürlich darfst dann aber nur du als Angestellter der Firma, über die der Transporter versichert ist, das Fahrzeug fahren.

Obwohl keine extra Kosten für die Versicherung selbst anfallen sollten, wird allerdings der Fahrer für die Selbstbeteiligung zur Kasse gebeten, wenn es während der privaten Nutzung zu einem Unfall kam.

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Versteuerung

Typischerweise wird die Privatnutzung eines Dienstwagens nach der Ein-Prozent-Regelung versteuert. Das bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der ein Dienstfahrzeug auch privat nutzt, monatlich 1 Prozent des inländischen Bruttolistenpreises des Fahrzeuges in Form einer Steuer zu entrichten hat, um den geldwerten Vorteil auszugleichen.

Bei der privaten Nutzung von Transportern entfällt die Dienstwagensteuer, das heißt die Ein-Prozent-Regelung greift hier nicht! Aber warum ist das so?

Aufgrund ihres Aufbaus und der geringeren Anzahl an Sitzplätzen, werden Transporter als nicht für Privatfahrten geeignet eingestuft, da ihr primärer Zweck im Transport von Gütern liegt.

Sonstige Kosten

Sprit oder Strom, der in der Freizeit verfahren wird, geht in der Regel selbstverständlich auf Kosten des Arbeitnehmers – gesonderte Absprachen mit dem Chef kann es natürlich trotzdem geben. Gleiches gilt für Parkgebühren.

Bekommst du während der Privatnutzung einen Strafzettel, weil du beispielsweise zu schnell unterwegs warst, sollte dir bewusst sein, dass du nicht nur die Kosten zu tragen hast, sondern dein Arbeitgeber auch schriftlich darüber informiert wird, denn der Transporter ist schließlich auf die Firma angemeldet und dort landet dann auch die Post der Polizei.

Absprache mit dem Arbeitgeber

Kommunikation ist der Schlüssel. Kläre im Vorfeld alles genau mit deinem Arbeitgeber ab. Diese Themen, solltest du mit deinem Arbeitgeber vorab besprechen, um Konflikte zu vermeiden:

  • Das Einverständnis, den Transporter überhaupt privat nutzen zu dürfen
  • Die Kilometer, die du damit zurücklegen darfst, was vor allem bei Leasingfahrzeugen wichtig ist. Beim Transporter-Leasing ist oft im Vertrag die maximale Anzahl der Kilometer festgehalten, die man mit dem Transporter während des Leasing-Zeitraumes (ohne zusätzliche Gebühren) zurücklegen darf.
  • Frage nach, ob du den Transporter vollgetankt bzw. den E-Transporter voll aufgeladen zurückbringen sollst.
  • Für den Betriebsablauf ist es zudem sehr wichtig, dass du abklärst, wann und wie lange du den Transporter privat nutzen darfst. Möglicherweise wird der Transporter zur gleichen Zeit von einem Kollegen für einen geschäftlichen Termin benötigt.

Tipp: Notiere dir bevor du dir den Transporter ausleihst den Kilometerstand und den Füllstand des Tanks bzw. den Ladestand des Akkus beim E-Transporter. Je nachdem, solltest du vielleicht auch Fotos des Transporters machen, um etwaige Beschädigungen im Nachhinein nicht erklären zu müssen.

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