Digitale Fahrtenschreiber: Handwerker von Regelung befreit

Tachographen auch für Kleintransporter?! In vielen Backstuben, Tischlerwerkstätten und Elektro-Betrieben hat die Ankündigung aus dem Parlament der Europäischen Union, die digitale Tachographenpflicht auszuweiten, in den vergangenen Monaten für tiefe Sorgenfalten gesorgt.

Die dort geplante pauschale Ausweitung der Fahrtenschreiberregelung hätte mittelständische Handwerksbetriebe mit großen Logistik- und Transportunternehmen gleichgesetzt. Und das, obwohl Transporter im Handwerk nicht von Berufsfahrern gefahren werden. Für die Betriebe hätte die Erweiterung der Tachographenpflicht auf Kleintransporter daher vor allem Mehrkosten und zusätzliche Büroarbeit bedeutet. 

Das hat jetzt auch das EU-Parlament eingesehen. Dort wurden die Tachographenregelungen zwar unlängst tatsächlich noch einmal angepasst und ausgedehnt. Der vehementen Kritik aus der Handwerksbranche wurde dabei aber Rechnung getragen.

Es wurde ein großes entlastendes Aber in die überarbeiteten Tachographenregelungen für Handwerker eingearbeitet. Also Ausnahmen, die dafür sorgen, dass die wenigsten die digitalen Fahrtenschreiber für ihren Handwerksbetrieb anschaffen und sich mit Themen wie Kontrollkarten und Dokumentation auseinandersetzen müssen. Die meisten werden Dank der Ausnahmen von der Tachographenpflicht nicht betroffen sein.


Grundsätzlich soll die Kontrolle mit digitalen Fahrtenschreibern für mehr Fairness im internationalen Wettbewerb sorgen und die Arbeitsbedingungen von Kraftfahrern stärken. Seit Mai 2006 sind deshalb digitale Tachographen in der gesamten EU in Gewerbe-Fahrzeugen und Fahrzeugen des Personentransports über 3,5 Tonnen Pflicht. Erfasst werden unter anderem Lenk- als auch Ruhezeiten des Fahrers.

Werden die EU-Vorgaben von den Fahrern nicht eingehalten, kann das zu empfindlichen Strafen führen. Werden beispielsweise die Lenkzeiten nicht eingehalten, geht das auf Kosten von Fahrer und Unternehmer. Der Unternehmer zahlt dabei das Dreifache. Welche Strafen noch fällig werden können, kannst du im Bußgeldkatalog nachlesen.

Wann der digitale Fahrtenschreiber bei Handwerkern an Bord sein muss

Wir haben uns angesehen, welche Auswirkungen die Tachographenpflicht auf Handwerker hat, welche Ausnahmen festgelegt wurden und worauf du achten musst.

► Alles unter 2,4 Tonnen ist fein raus: Fahrzeuge, die unter der Gewichtsgrenze bleiben, dürfen weiterhin in Deutschland, aber auch grenzüberschreitend, ohne Fahrtenschreiber fahren. Sie sind von der Regelung ausgenommen.

► Fahrzeuge von 2,4 bis 3,5 Tonnen Gewicht fahren innerhalb Deutschlands weiterhin ohne Tachographen. Bis maximal 150 Kilometer Entfernung vom Betriebssitz dürfen sie auch im Ausland ohne Fahrtenschreiber unterwegs sein. Bei größeren Distanzen greift die Regelung – das digitale Kontrollgerät ist dann Pflicht. Eine weitere Ausnahme gilt für den Werksverkehr. Dort dürfen Güter ohne Fahrtenschreiber transportiert werden. Einzige Bedingung: Die Fahrten müssen Nebensache bleiben, der Fahrer eine andere Haupttätigkeit ausüben.

► Bei Fernfahrten mit mehr als 150 Kilometer Entfernung vom Unternehmenssitz, egal ob im Land oder über die Grenzen hinaus, greift die Tachographenpflicht für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Diese Fahrten werden künftig mit einem digitalen Kontrollgerät dokumentiert werden müssen.

► Ab 7,5 Tonnen gilt die Tachographenpflicht im Transporter – egal, wohin die Reise geht.

► Fahrzeuge des Baugewerbes bis 44 Tonnen Gewicht dürfen sich bis 100 Kilometer weit vom Unternehmenssitz entfernen, ohne dies von einem Fahrtenschreiber aufzeichnen lassen zu müssen. Alle Fahrten mit 100 plus Kilometern fallen unter die Tachographenpflicht.

Noch ist das Ganze allerdings nicht endgültig beschlossen. Der Staffelstab wird nun an den Europäischen Rat weitergegeben, der die Ausarbeitung verabschieden soll. Ende des Jahres könnten digitale Fahrtenschreiber fürs Handwerk bereits vom Tisch sein.

Hier findest du unsere Transporter Angebote für Handwerker.

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