Rettungsgasse richtig bilden: Das musst du wissen

Vor allem in der Hauptreisezeit kommt es vermehrt zu Staus und Unfällen auf Landstraßen und Autobahnen. Damit Polizei und Rettungskräfte auf dem Weg zur Unfallstelle keine Zeit verlieren, müssen alle Verkehrsteilnehmer eine Rettungsgasse für die Einsatzkräfte bilden. Wie du dich richtig verhältst, wenn hinter dir das Martinshorn ertönt und Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei zum Einsatz fahren müssen, erfährst du hier.

Rettungsgasse richtig bilden

Die Regelung vor 2017 für Rettungsgassen besagte, dass diese bei zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen in der Mitte der Fahrspuren gebildet werden soll. Allerdings beklagten sich die Einsatzkräfte, dass die Rettungsgasse oft nicht oder zu langsam gebildet wurde. Ein schnelles Durchkommen war für sie kaum möglich – obwohl für Unfallopfer jede Minute zählt.

Seit Jahresbeginn 2017 wurde die Regelung daher vereinfacht: Die Rettungsgasse muss zwischen dem linken Fahrstreifen und den übrigen Spuren gebildet werden, unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen. Diese Regelung tritt schon dann ein, sobald nur mit Schrittgeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen gefahren werden kann.

Rettungsgasse bei zwei Fahrspuren

Handelt es sich um eine zweispurige Fahrbahn, muss für den Einsatzwagen in der Mitte der Fahrbahn Platz gemacht werden. Das bedeutet, dass die Fahrer auf der linken Spur sich ganz links halten und die Fahrer auf der rechten Fahrspur weichen dementsprechend nach ganz rechts aus.

Rettungsgasse bei drei Fahrspuren

Bei dreispurigen Fahrbahnen wird die Gasse zwischen der ganz linken und der rechts danebenliegenden Spur gebildet. Fahrzeuge auf der linken Seite müssen nach links ausweichen und Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Spur müssen nach rechts ausweichen.

Rettungsgasse bei vier Fahrspuren

Auch bei vierspurigen Fahrbahnen müssen die Fahrzeuge auf der linken Spur ganz nach links ausweichen und alle anderen Fahrzeuge müssen sich nach rechts orientieren. Auf den Außenspuren ist es ratsam, immer genügend Platz zum Ausweichen zu lassen.

Damit du dir besser vorstellen kannst, wie die Rettungsgasse richtig gebildet wird, schaue dir am besten dieses Video vom ADAC an:

Damit eine Rettungsgasse auch richtig gebildet wird, ist es wichtig, dass du als Autofahrer vorausschauend fährst. Lasse immer genügend Platz zum Vordermann und richte das Fahrzeug parallel zum Verkehr aus. Wird eine Rettungsgasse nicht gebildet, droht in Deutschland ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro.

Der Standstreifen auf Autobahnen

Der Standstreifen auf Autobahnen darf in der Regel nicht befahren werden. Muss allerdings eine Rettungsgasse gebildet werden, darf die Hälfte des Fahrzeugs in den Seitenstreifen hineinragen.

Der Standstreifen wird nicht mehr wie früher für die Einsatzfahrten genutzt, da dieser zu viele Gefahren birgt: Zum einen stehen hier möglicherweise Fahrzeuge, die eine Panne haben und auf den Abschleppdienst warten und zum anderen löst sich der Standstreifen bei Ein- und Ausfahrten auch vollkommen auf.

Im Zweifel kann die Rettungsgasse Leben retten. Daher ist es umso wichtiger, die Regelung immer und richtig zu befolgen!

Hilfreiche Tipps für die Rettungsgasse

  • Autobahnauffahrten: Die Auffahrt muss immer freigelassen werden, damit die Rettungskräfte diese problemlos nutzen können.
  • An Kreuzungen: An roten Ampeln oder einem Stoppschild ist es erlaubt, vorsichtig auf die Kreuzung fahren, um den hinteren Fahrzeugen Platz zum Rangieren zu verschaffen.
  • Da meist nach einem Einsatzfahrzeug noch weitere folgen, darf man erst auf seine Fahrspur zurück, wenn der Stau sich aufgelöst hat und der Verkehr wieder fließt.
  • Auch wenn das Einsatzfahrzeug direkt hinter dir fährt, solltest du abruptes Ausweichen oder gar eine Vollbremsung vermeiden. Es ist ratsam, einige wenige Meter mit der gleichen Geschwindigkeit weiter zu fahren und sich dann in eine passende Lücke einzuordnen.
  • Vorausschauendes Fahren ist wichtig. Sofern ein Stau in Sicht ist, solltest du als Fahrer schon an die Rettungsgasse denken und dein Fahrzeug in Richtung Rand des Fahrstreifens lenken.
  • Bei stockendem Verkehr ist es ratsam, fünf Meter Abstand zum Vordermann zu halten, um noch Platz für Ausweichmanöver zu haben und die Rettungsgasse ohne Probleme bilden zu können.
  • Blinker anschalten: So wird den Einsatzkräften signalisiert in welche Richtung Platz gemacht wird.
  • Das Hinterherfahren eines Rettungswagens ist strengstens untersagt und wird mit einem Bußgeld bestraft.

Diese Strafen drohen bei Nichtbilden der Rettungsgasse

Bei Nichtbilden der Rettungsgasse drohen – aus gutem Grund – empfindliche Strafen.
Seit dem 09. November 2021 gilt der neue Bußgeldkatalog, der Geldstrafen in Höhe bis zu 320 Euro, bis zu 2 Punkte in Flensburg und sogar 1 Monat Fahrverbot vorsieht. Beachte dabei, dass du bereits bei 8 Punkten deine Fahrerlaubnis verlierst.

Mit diesen Strafen musst du rechnen:

Vergehen

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

Rettungsgasse nicht gebildet

200 Euro

2

1 Monat

Rettungsgasse mit Behinderung gebildet

240 Euro

2

1 Monat

Rettungsgasse mit Gefährdung gebildet

280 Euro

2

1 Monat

Rettungsgasse mit Sachbeschädigung gebildet

320 Euro

2

1 Monat

       

Auch bei unberechtigtem Befahren der Rettungsgasse drohen Strafen. Hiermit musst du rechnen:

Vergehen

Bußgeld

Punkte

Fahrverbot

unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse

240 Euro

2

1 Monat

unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse mit Behinderung

280 Euro

2

1 Monat

unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse mit Gefährdung

300 Euro

2

1 Monat

unberechtigtes Befahren einer Rettungsgasse mit Sachbeschädigung

320 Euro

2

1 Monat

       
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