Neue Gesetze für Transporter- und Wohnmobilfahrer für 2022

Auch 2022 kommen neue Gesetze für Transporter- und Wohnmobilfahrer auf dich zu. Wir haben die neuesten Gesetzesänderungen für dich in unserem Artikel zusammengefasst und analysiert. Das ändert sich für Autofahrer im Jahr 2022:

StVO-Novelle

Bereits am 9. November 2021 ist die neue StVO-Novelle in Kraft getreten und sorgt für neue Bußgelder und erhöhte Strafen.

Rettungsgasse

Für das Nichtbilden der Rettungsgasse oder die Behinderung von Rettungsgassen-Einsätzen drohen bis zu 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Genaueres zu den Strafen kannst du in unserem Artikel zum richtigen Bilden der Rettungsgasse nachlesen.

Parken und Halten

  • Bis zu 110 Euro kostet das verbotswidrige Parken auf Rad- und Gehwegen, das Halten und Parken in zweiter Reihe und das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen. Darüber hinaus gibt es bei besonders schweren Verstößen zusätzlich einen Punkt in Flensburg.
  • Das unberechtigte Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen, Car-Sharing-Parkplätzen oder Parkplätzen für E-Autos kostet nun 55 Euro.
  • Für das rechtswidrige Parken in scharfen Kurven oder an unübersichtlichen und engen Straßenstellen werden nun 35 Euro fällig.
  • Allgemeine Halt- und Parkverstöße kosten bis zu 25 Euro.

Geschwindigkeitsverstöße

Folgende Geldbußen drohen bei Geschwindigkeitsverstößen für Pkw bis 3,5 t:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeld innerorts

Bußgeld außerorts

bis 10 km/h

30 Euro

20 Euro

11 – 15 km/h

50 Euro

40 Euro

16 – 20 km/h

70 Euro

60 Euro

21 – 25 km/h

115 Euro, 1 Punkt

100 Euro, 1 Punkt

26 – 30 km/h

180 Euro, 1 Punkt

150 Euro, 1 Punkt

31 – 40 km/h

260 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

200 Euro, 1 Punkt

41 – 50 km/h

400 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

320 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 km/h

560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

61 – 70 km/h

700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

über 70 km/h

800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

     

Folgende Geldbußen drohen bei Geschwindigkeitsverstößen für Pkw mit Anhänger oder Fahrzeuge über 3,5 t:

Geschwindigkeitsüberschreitung

Bußgeld innerorts

Bußgeld außerorts

bis 10 km/h

40 Euro

30 Euro

11 – 15 km/h

60 Euro

50 Euro

bis 15 km/h länger als 5 min

160 Euro

140 Euro

16 – 20 km/h

160 Euro, 1 Punkt

140 Euro, 1 Punkt

21 – 25 km/h

175 Euro, 1 Punkt

150 Euro, 1 Punkt

26 – 30 km/h

235 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

175 Euro, 1 Punkt

31 – 40 km/h

340 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

255 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

41 – 50 km/h

560 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

480 Euro, 2 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

51 – 60 km/h

700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

600 Euro, 2 Punkte, 2 Monate Fahrverbot

über 60 km/h

800 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

700 Euro, 2 Punkte, 3 Monate Fahrverbot

Sonstige Verstöße

  • Bei vorschriftswidriger Nutzung von Gehwegen, Seitenstreifen und links angelegten Radwegen, wird nun ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig.
  • Das unnötige Verursachen von Lärm und vermeidbare Abgasbelästigung, sowie unnötiges Hin- und Herfahren, sogenanntes “Auto-Posing”, kann nun mit bis zu 100 Euro geahndet werden.
  • Bis zu 70 Euro Strafe und einen Punkt in Flensburg, gibt es für Fahrzeuge über 3,5 t, die innerorts nicht in Schrittgeschwindigkeit rechts abbiegen.

Sicherheitssysteme: diese sind jetzt Pflicht

Ab dem 6. Juli 2022 wird für Fahrzeughersteller die EU-Verordnung Nr. 2019/2144 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge im Hinblick auf ihre allgemeine Sicherheit und den Schutz der Fahrzeuginsassen und von ungeschützten Verkehrsteilnehmern verpflichtend.

Bei der Homologation müssen Fahrzeuge bestimmte Sicherheitssysteme vorweisen können. Dazu gehören:

  • Notfall-Spurhalteassistent
  • Notbremsassistent
  • Rückfahrassistent
  • automatische Tempobremse
  • Müdigkeits-Warnsystem
  • Schnittstelle zur Einrichtung einer Alkohol-Wegfahrsperre
  • Unfalldatenspeicher.

Führerschein: Rechtliche Änderungen 2022

Begleitetes Fahren für Fahranfänger

Das begleitete Fahren soll schon mit 16, anstatt wie bisher mit 17, ermöglicht werden.

Probezeit für Fahranfänger

Die Probezeit für Fahranfänger soll im Frühjahr 2022 von zwei auf drei Jahren erhöht werden. Mit zwei 90-minütigen Feedbackfahrten und speziellen Fahrsicherheitstrainings soll die Probezeit ab vier Monaten nach Erhalt des Führerscheins um ein Jahr verkürzt werden können.

Gut zu wissen

Umtausch alter Führerscheine

Bis 2033 müssen alte Führerscheine umgetauscht werden. Wann du dran bist, hängt damit zusammen, in welchem Jahr du geboren wurdest.

Bis zum 19. Januar 2022 müssen alle, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, ihre alten Führerscheine gegen neue eintauschen.

 

Kfz-Versicherungen: Neuerungen

Aufgrund von Einstufungen in neue Typklassen ändert sich für einige Autofahrer im Jahr 2022 die Höhe der Versicherungsbeiträge. Rund 4,3 Millionen Menschen profitieren von der Neueinstufung und für etwa 7 Millionen Autofahrer wird es teurer.

Zum Seitenanfang