Rechtliche Änderungen 2021

Wir geben dir in diesem Artikel einen Überblick über neue Regelungen, Vorschriften und Gesetze, die ab 2021 in Deutschland für Transporter- und Wohnmobilfahrer gelten.

Für diejenigen, die beruflich mit Transportern unterwegs sind, haben wir außerdem Infos zu den Änderungen im Thema Arbeitsrecht parat und für Wohnmobilisten greifen wir das Thema Corona noch einmal auf, das uns (leider) auch im nächsten Jahr zumindest noch ein wenig begleiten wird.

Was ändert sich 2021 für Autofahrer?

Das nächste Jahr bringt allerhand Änderungen mit sich, vor allem für die Autofahrer. Mitunter erwartet dich das:

  • Die Benzinpreise steigen zum 01. Januar. Zum Klimaschutz wird von der Regierung eine Abgabe in Höhe von 7 Cent auf Benzin und 8 Cent auf Diesel eingeführt.
  • Ab 2021 müssen alle neu zugelassenen Autos die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM erfüllen. Der neue Zusatz “FCM” steht für “Fuel Consumption Monitoring” und besagt, dass das Fahrzeug mit einem System ausgestattet ist, das den realen Kraftstoffverbrauch während der gesamten Fahrt speichert.
  • Für ab 2021 neu zugelassene Fahrzeuge steigt die KfZ-Steuer ab einem CO₂-Ausstoß von über 95 g/km. Die genauen Zahlen für Erhöhungen von Benzinpreis und Kfz-Steuer kannst du beim ADAC nachlesen. Für schon zugelassene Fahrzeuge ändert sich hier aber nichts!
  • Bereits ab dem 21.12.2020 müssen alle neu zugelassenen Autos, die serienmäßig mit Radios ausgestattet sind, DAB+ empfangen können.

Neue Regelungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Auch im Berufsleben wird sich 2021 so einiges ändern. Unter anderem kommt das hier auf dich zu:

  • Um die höheren Kraftstoffpreise auszugleichen, steigt die Entfernungspauschale, die ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden kann, von 0,30 Euro auf 0,35 Euro.
  • Der Mindestlohn wird zum 01.01.2021 auf 9,50 Euro erhöht und steigt bis zum 01.07.2022 stufenweise auf 10,45 Euro.

Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz

  • Am Arbeitsplatz gilt seit dem 01.12.2020 in den Bundesländern grundsätzlich die Maskenpflicht. Da diese Maßnahme auf Landesebene beschlossen wird, empfehlen wir, dich regelmäßig über Updates der Verordnung für dein Bundesland zu informieren. Wer wiederholt gegen die Maskenpflicht verstößt, muss mit einer Kündigung rechnen. Verantwortlich für die Einhaltung ist der Arbeitgeber.
  • Wer bewusst in ein Risikogebiet reist und infolgedessen nach der Rückkehr in Quarantäne muss, hat keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wie es beispielsweise im Krankheitsfall wäre. Der Arbeitnehmer verursacht hier nämlich schuldhaft eine vorübergehende Verhinderung der Erbringung der Arbeitsleistung gemäß § 616 BGB. Wer nun deshalb seinen Urlaub ausfallen lässt, hat zudem keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Mögliche Corona-bedingte Änderungen für Wohnmobil-Reisen

Für viele Wohnmobilisten fiel dieses Jahr der geplante Urlaub aufgrund der Pandemie ins Wasser. Auch nächstes Jahr sind noch Reiseeinschränkungen denkbar. Bereite dich besser darauf vor, dass es bezüglich des Reisens in andere Länder auch 2021 noch zu Einschränkungen kommen könnte. Diese Regelungen könnten von Impfpflicht für Reisende bis hin zu vollkommener Grenzschließung unter allen Umständen reichen. Jetzt bereits einen Urlaub im Ausland für nächstes Jahr zu planen, ist deshalb riskant.

Einen Urlaub im eigenen Land zu planen ist hier die sicherere Option. In jedem Fall kannst du dich bereits auf einen Kampf um Stellplätze einstellen: Abstandsregelungen werden uns auch nächstes Jahr noch begleiten und Campingplätze werden lange nicht mehr so voll belegt werden können, wie sie es bisher immer vor der Pandemie waren. Der Ansturm auf die wenigen Plätze nächstes Jahr wird dementsprechend hoch sein und du solltest rechtzeitig einen Stellplatz reservieren. Bedenke auch, dass es in Deutschland zwar keine Impfpflicht gibt, ein Campingplatz-Betreiber jedoch Hausrecht besitzt. Eine Impfpflicht für Urlauber auf seinem Gelände könnte denkbar sein. Natürlich können wir aber nicht in die Zukunft sehen und es handelt sich hierbei lediglich um mögliche Szenarien.

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