Gesetzesänderungen 2019 für Autofahrer: Das kommt auf dich zu!

2019 ändert sich wieder einiges in der Gesetzeslage für den Straßenverkehr. Wir haben für dich die wichtigsten Änderungen zusammengefasst und einen Überblick erstellt, worauf du bei E-Autos, Fahrverboten, Abgastests, Dieselfahrzeugen und bei der Zulassung achten musst. 

Online-Erstzulassung

Das Bundesverkehrsministerium hat für 2019 eine Verordnung auf den Weg gebracht, die es Autobesitzern erlaubt, das An- und Ummelden ihres Fahrzeugs komplett online zu erledigen. Der lästige Gang zur Zulassungsstelle fällt damit weg. Die einzige Voraussetzung ist, dass sie sich als Halter mit ihrem Personalausweis auf dem Online-Portal identifizieren können – dafür muss natürlich die “Online-Funktion“ aktiviert sein. 

Fahrverbote

Wenn du in Deutschland viel mit einem Dieselfahrzeug unterwegs bist, könntest du 2019 von immer mehr Diesel-Fahrverboten betroffen sein. In diesen Städten sollen sie nun kommen:

Stuttgart:

Aufmerksamkeit ist in Stuttgart angebracht, denn hier gilt nun im gesamten Stadtgebiet ein Fahrverbot für ältere Dieselautos mit Euro 4-Plakette abwärts. Gleich zum Januar trifft das Verbot auswärtige Fahrzeuge, voraussichtlich ab April werden alle Stuttgarter Diesel-Besitzer davon betroffen sein. Von diesem Verbot ausgenommen sind Taxis, Reisebusse und Oldtimer mit entsprechendem Kennzeichen sowie Einsatz- und Hilfsfahrzeuge.

Essen & Gelsenkirchen:

Auch im Ruhrgebiet werden im 2. Halbjahr 2019 Fahrverbote für alte Dieselfahrzeuge eingerichtet. In den Innenstädten von Essen und Gelsenkirchen sowie auf der vielbefahrenen Autobahn A40 sollen alte Diesel ausgeschlossen werden. Wie dies tatsächlich umgesetzt wird, ist bislang noch fraglich – die Polizei will wohl zumindest stichprobenartig kontrollieren.

RDE-Test: Abgasmessung

Der RDE-Test oder auch „Real Driving Emissions” ist ein Realtest für alle Neuzulassungen auf der Straße. Dieser gehört zu den neuen Prüfverfahren – den sogenannten WLTP (Worldwide Harmonized Light Vehicle Test Procedure) die seit dem 1. September 2018 verbindlich bei Neuzulassungen sind. Dieser Realtest soll dafür sorgen, dass die Grenzwerte für Stickoxide und Partikelanzahl eingehalten werden. Dabei werden sogenannte PEMS-Geräte (Portable Emission Measurement System) verwendet – auf Deutsch: Tragbares Emissions-Messungssystem. Im Vergleich zu den bisherigen Testverfahren sollen nun die Schadstoff-Emissionen unter realistischen Fahrbedingungen ermittelt werden, um genauere Werte zu erhalten. 

Warngeräusche & Steuervorteile für Elektrofahrzeuge

Bei neu zugelassenen Elektro- und Hybridfahrzeugen ist ab dem 1. Juli ein akustisches Warnsignal Pflicht. Das Warnsystem mit dem Namen AVAS (Acoustic Vehicle Alerting System) soll bis 20 km/h automatisch einen Ton erzeugen, der sich an Geräuschen von Verbrennungsmotoren orientiert und Beschleunigung sowie das Abbremsen akustisch erkennen lässt. Es darf nicht manuell abschaltbar sein. Die Maßnahme ist natürlich in der Sicherheit begründet: Fußgänger, Radfahrer, ältere Menschen oder Menschen mit Sehbehinderung sollen auf die Elektrofahrzeuge besser aufmerksam werden können, solange diese noch keine Fahrgeräusche wie z.B. Abrollgeräusche der Reifen erzeugen.

Arbeitnehmer, die auch privat ein Elektro- oder Hybridauto nutzen, können sich zudem über Steuervorteile freuen. Sie müssen im neuen Jahr nun nicht mehr monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern, sondern nur noch den halbierten Satz von 0,5 Prozent. Die Regelung soll für Fahrzeuge gelten, die zwischen 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. 

HU-Plakette & Typklassen

Zeit für die Hauptuntersuchung: In 2019 müssen alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen Plakette auf dem Kennzeichen zur Kontrolle. Bei bestandenem Check bekommen sie nun eine gelbe Plakette.

Außerdem ändert sich für ca. elf Millionen Autofahrer in diesem Jahr die Typklasse bei der Kfz-Versicherung. Rund 5,7 Millionen Fahrzeugbesitzer müssen daher bei der Haftpflicht mit höheren Beiträgen rechnen. Dem gegenüber profitieren ca. 5,4 Millionen Versicherte von einer besseren Einstufung. Auf der Webseite der deutschen Versicherer erfährst du alles zu den Typklassen und kannst deine Einstufung herausfinden.

Anpassungen der LKW-Maut

Die Lkw-Maut:

Die Bundesregierung hat auf Basis eines neuen Wegekostengutachtens die Erhöhung der Mautsätze für LKW beschlossen. Bis 2022 soll sie dem Bund Mehreinnahmen in Höhe von 2,5 Milliarden Euro einbringen, wobei jedoch Elektro-Laster von der Maut ausgenommen werden. Mit dieser Erhöhung werden auch die Kosten der Lärmbelastung durch LKW ab 7,5 Tonnen in die Berechnung einbezogen. Durch die Berücksichtigung der Gewichtsklassen wird zudem nun auch die stärkere Straßen-Belastung durch schwere Fahrzeuge in Rechnung gestellt. Noch ist dies jedoch nicht final entschieden, da der Bundestag dem Gesetzentwurf noch zustimmen muss. 

Maut im Ausland

Auch die Mautgebühren im benachbarten Ausland steigen leicht.

Österreich:

Die PKW -Jahresvignette in Österreich kostet 2,2 Prozent mehr – also: 89,20 Euro (+ 1,90 Euro). Ein Zwei-Monats-Pickerl bekommst du dagegen für 26,80 Euro (+ 60 Cent) und eines für zehn Tage für 9,20 Euro (+ 60 Cent). 

Schweiz:

Auch die Schweizer haben die Preise leicht erhöht: Die Jahresvignette der Eidgenossen kostet (schon seit Oktober 2018) 36,50 Euro (+ 75 Cent).

Wir wünschen dir auch 2019 eine gute und sichere Fahrt!

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