Parkvorschriften für Wohnmobile: Wo darfst du übernachten?

„Kann ich hier mit meinem Wohnmobil parken?“ Diese Frage kommt wohl auf den meisten Wohnmobil-Reisen regelmäßig auf. Die Situation auf ausgewiesenen Wohnmobil-Stellplätzen ist klar, dort kannst du den Camper ohne Sorge parken. Aber wie sieht es mit der Straße in der Wohnsiedlung aus? Folge ich den Schildern zum PKW-Parkplatz oder darf ich auf dem LKW-Parkplatz parken? Und ist es erlaubt im Wohnmobil zu übernachten, wenn es am Straßenrand steht?

Laut Straßenverkehrsordnung darf man in Deutschland überall dort parken, wo es nicht verboten oder durch Verkehrszeichen eingeschränkt ist. Auch eine gegenseitige Rücksichtnahme ist in der StVO verankert. Parkst du an der falschen Stelle und es könnten andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, droht dir ein Bußgeld. Damit das nicht passiert, haben wir für dich zusammengefasst, worauf du bei deiner nächsten Tour achten musst, um stets vorschriftsgemäß zu parken.

Zulassung des Fahrzeugs ist Grundvoraussetzung

Grundsätzlich solltest du darauf achten, dass das Reisemobil eine gültige Zulassung besitzt, die nicht während der Parkzeit abläuft. Das ist vor allem für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen relevant. Ohne Zulassung darf ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen (und dazu gehört auch der Gehweg) nicht bewegt und auch nicht gestartet werden. Nicht zugelassene Fahrzeuge müssen auf dem eigenen oder einem angemieteten Grundstück stehen, ansonsten droht ein Bußgeld.

Hinweisschilder beachten

Auf einem ausgezeichneten Parkplatz kann das Wohnmobil problemlos geparkt werden, wenn es nicht durch Zusatzzeichen verboten wird. Das blaue Schild mit dem weißen P ist ein sicherer Hinweis darauf, dass man den Camper dort ohne Bedenken abstellen kann.

Zusätzlich darunter angebrachte Schilder mit verschiedenen Fahrzeug-Typen weisen aus, dass der Parkplatz dem abgebildeten Fahrzeug-Typ vorbehalten ist. Ein Schild mit Wohnmobil bedeutet, dass der Parkplatz ausschließlich für das Abstellen von Wohnmobilen genutzt werden darf. Ist ein PKW abgebildet, dann dürfen Wohnmobile dort nicht geparkt werden.

Gelten Vorschriften für LKW auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen?

Häufig fragen sich die Fahrer von Wohnmobilen, ob ihr Fahrzeug wie ein LKW oder wie ein PKW zu behandeln ist. Wohnmobile sind weder Personenkraftwagen noch Lastkraftwagen, sondern gelten in der Regel als Sonder-Kfz. Auch wenn das Wohnmobil ein zulässiges Gesamtgewicht (zGG) über 3,5 Tonnen hat wird es nicht automatisch zum Lkw. Vorschriften für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zGG gelten aber dennoch auch für Wohnmobile über 3,5 Tonnen zGG und müssen deshalb eingehalten werden. Genauso gelten Vorschriften für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen zGG auch für Wohnmobile bis 2,8 Tonnen zGG.

Das bedeutet, dass du mit deinem Reisemobil über 3,5 Tonnen zGG auch problemlos auf dem LKW-Parkplatz parken kannst. Bist du mit einem Wohnmobil bis 3,5 Tonnen zGG unterwegs, kann es unter Umständen zu einer verzwickten Situation kommen. Fährstt du beispielsweise einen Parkplatz an, auf dem nur PKW- und LKW-Stellplätze ausgewiesen sind, kommen gar keine Parkplätze in Frage. Da es in diesem Fall keine eindeutige Regelung gibt empfehlen wir einen anderen Parkplatz anzufahren. LKW-Fahrer müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepausen einhalten und sind deshalb auf die Parkplätze angewiesen.

Wer unsicher ist, schaut am besten in den Fahrzeugschein. Dort findet man unter der Schlüsselnummer 1 den Fahrzeugtyp. Dieser gibt an, ob das Fahrzeug als Wohnmobil (M1), PKW oder LKW zugelassen ist. Das zulässige Gesamtgewicht ist im Fahrzeugschein auf Seite 2 unter der Schlüsselnummer 15 zu finden.

Parken mit dem Wohnmobil auf nichtöffentlichem Gelände

Vorsicht ist geboten beim Parken auf privaten Grundstücken, wie beispielsweise bei Restaurants oder Tankstellen. Wenn das Parken über den Zeitraum eines normalen Aufenthalts auf der Anlage hinausgeht, ist das Parken dort nur mit Erlaubnis möglich. Wenn keine Schilder aufgestellt sind, die das Parken regeln, frage am besten direkt in der Raststätte oder Tankstelle nach, ob das Parken gestattet ist. 

Parken an öffentlichen Straßen

Wie verhält es sich, wenn du auf deinem Grundstück beispielsweise keinen Platz hast und das Wohnmobil an der öffentlichen Straße in deiner Nachbarschaft parkst? In diesem Fall musst du dir keine Gedanken machen. Anders als Wohnwagen dürfen Wohnmobile unbegrenzt lange an einer öffentlichen Straße geparkt werden. Achte auch hier darauf, dass das Fahrzeug zu jeder Zeit eine gültige Zulassung besitzt.

Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt?

Parken auf dem Gehweg ist generell nur erlaubt, wenn ein Schild ausdrücklich darauf hinweist. Das Verkehrsschild 315 erlaubt es Fahrzeugen bis 2,8 Tonnen, auf dem Bürgersteig zu parken. Da viele Wohnmobile schwerer sind als 2,8 Tonnen, kommt das Parken auf dem Gehweg somit nur für wenige Camper in Frage.

Wo darf ich mit dem Wohnmobil übernachten?

Das Übernachten im Wohnmobil ist allgemein nur auf privaten Stellplätzen erlaubt, die in der Regel auch kostenpflichtig sind. Doch was tun, wenn du unterwegs von der Müdigkeit eingeholt wirst und keinen geeigneten Stellplatz in der Nähe findest?

In diesem Fall lässt das Gesetz eine Ausnahme zu: Für die „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist das einmalige Übernachten im Camper gestattet. Dabei müssen allerdings ein paar Dinge beachtet werden: Wichtig ist, dass es wirklich nur eine einmalige Ausnahme ist, für einen längeren Aufenthalt wird eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Als Stellplatz für eine Nacht eignen sich beispielsweise Wander- oder Pendler-Parkplätze.

Das einmalige Übernachten ist zwar gestattet, campieren aber ist in Deutschland nicht erlaubt. Unter campieren versteht der Gesetzgeber das Übernachten in einem Zelt, Wohnwagen oder Wohnmobil außerhalb eines Campingplatzes. Es sollten also bei der einmaligen Übernachtung keine Tische und Stühle nach draußen gestellt werden und auch auf ein Zelt und das Ausfahren der Markise solltest du besser verzichten.

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