Das immobile (Reise-)Mobil: Wo ist das Parken von Wohnmobilen rechtens?

Für die meisten ist das Leben kein ewiger Roadtrip. Bestenfalls sind sie ein paar Wochen im Jahr mit dem Wohnmobil unterwegs und gehen auf Reisen. In der Zwischenzeit ist das Mobil eher immobil – aber wo kann es stehen? Ist das Parken des Wohnmobils nur in der eigenen Garage rechtens oder darf es wie der PKW auch am Straßenrand stehen?

Im öffentlichen Raum

Platzsparend ist anders: Wohnmobile und auch Wohnanhänger sind zuweilen rechte Ungetüme, manche kaum weniger als fahrende Häuser. Sie sind groß und sperrig und gar nicht immer leicht unterzubringen. Wer kein riesiges Grundstück, Privatparkplätze oder gar Groß-Garagen sein Eigen nennt, steht vor der Frage, wo das Wohnmobil zwischen den Ausfahrten ein Zuhause finden kann. Einfach im Viertel das Wohnmobil abstellen, ist das erlaubt?

Am Straßenrand das Wohnmobil abstellen

An sich ist es erlaubt, das Wohnmobil und auch den Wohnanhänger, wenn er angekoppelt ist, am Straßenrand zu parken. Theoretisch sogar beliebig lange. Allerdings nicht überall – das sind die Regeln:

  • Mancherorts ist das Parken von Wohnmobilen ausdrücklich verboten. Diese Areale sind durch ein entsprechendes Verkehrsschild gekennzeichnet, die beispielsweise auf “Nur PKW” hinweisen.

  • Die markierten Parkflächen geben vor, wie groß das Fahrzeug sein darf, das dort abgestellt wird. Ragt also beispielsweise ein angekoppelter Wohnanhänger über die Markierung, weil Auto plus Anhänger den Platz sprengen, hat er dort nichts zu suchen. Wer die Parkflächenmarkierungen ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. 

  • Auch das Teil-Parken auf dem Gehweg (zwei Räder) ist nur dort legitim, wo es ausdrücklich durch Beschilderung erlaubt ist. Und auch dann dürfen diese Stellplätze nur von Fahrzeugen genutzt werden, die nicht mehr als 2,8 Tonnen schwer sind. Bei Wohnwagen ist diese Gewichtsbeschränkung meist unproblematisch, Wohnmobile wiegen aber oft mehr als drei Tonnen.

  • Ein Wohnanhänger, der abgekoppelt ist, darf längstens zwei Wochen im öffentlichen Raum abgestellt werden. Auch hier droht ein Bußgeld, wenn die Frist nicht eingehalten wird.

  • Fahrzeuge und Anhänger, die mehr als 3,5 Tonnen auf die Waage bringen und in geschlossenen Ortschaften auf der Straße oder teilweise auf der Straße parken, müssen besonders gesichert werden. Entweder durch eine entsprechende Beleuchtung oder durch Parktafeln. Die Parktafeln dürfen nur im geparkten Zustand sichtbar sein. Hinweis: Außerorts sind Parktafeln nicht erlaubt, dort müssen die Fahrzeuge durch Beleuchtung für andere Verkehrsteilnehmer sichtbar gemacht werden.

  • Das Wohnmobil ist abgemeldet, der TÜV abgelaufen? Dann hast du schlechte Karten. Fahrzeuge, die nicht zugelassen sind, haben im öffentlichen Raum nichts zu suchen. Das gilt nicht nur für das Fahren, sondern auch fürs Parken. 

  • Für Wohnmobile über 7,5 Tonnen gelten gesonderte Regelungen: In Wohn- und Erholungsgebieten innerorts dürfen die Fahrzeuge nur eingeschränkt parken – zwischen 22 und 6 Uhr ist das Parken dort nicht erlaubt, an Sonn- und Feiertagen auch nicht.

Auf dem Privatgrundstück Anhänger und Wohnmobile abstellen

Auch auf dem eigenen Grundstück ist nicht alles erlaubt. Ein dauerhaftes Abstellen kann die Behörden auf den Plan rufen. Denn solltest du mit dem Gedanken spielen, den Wohnanhänger auf dem Grundstück auch als Aufenthaltsort oder Abstellfläche zu nutzen – und das permanent oder zumindest regelmäßig, zum Beispiel als Zweitnutzung zwischen den Urlauben – gilt das als “bauliche Anlage” und eine Baugenehmigung wird fällig.

Wohnmobilstellplatz – die aufgeräumte Variante

Anstelle das Wohnmobil mitten in der Stadt zu parken, gibt es auch die Möglichkeit der ordentlichen Unterbringung in einem der vielen Wohnmobilhäfen. Insgesamt etwa 62.000 Wohnmobile können auf solchen Plätzen in Deutschland unterkommen, der Rest muss schauen, wo er parkt. 

Übernachten im Wohnmobil am Straßenrand

Nur weil das Parken von Wohnmobilen am Straßenrand in Deutschland vielerorts rechtlich in Ordnung ist, heißt das nicht, dass dort campiert werden darf. Mehr als eine Nacht darf im Wohnmobil an der Fahrbahn in der Regel nicht übernachtet werden (mehr zu den Parkvorschriften für Wohnmobile). Diese Nacht ist ausschließlich zum Ausruhen von anstrengenden Fahrten. Mehrere Übernachtungen am Straßenrand sind dementsprechend verboten, genauso wie jegliche Form der Häuslichkeit – wie das Aufstellen von Tisch und Stühlen. 

Das Parken von Wohnmobilen in anderen Ländern

Deutschland ist, was Parken von Wohnmobilen und Caravans angeht, weitestgehend kulant. Andere Länder wie Kroatien, Portugal und Griechenland allerdings sehen die Reisemobile nicht so gern im öffentlichen Raum. In einigen europäischen Ländern ist das Parken von Wohnmobilen am Straßenrand grundsätzlich verboten. Selbst auf privaten Parkplätzen ist das Abstellen nicht erlaubt. Wohnmobile müssen in diesen Ländern auf speziellen Stellplätzen untergebracht werden. 

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