Seit dem 1. Mai 2014 gilt die neue Punkteregelung, nach der ein Höchstwert von acht Punkten möglich sind. Im Fahreignungsregister werden Fahrer geführt, die mit Punkten belastet sind.
Punkte drohen bei diversen Verkehrsverstößen, beispielsweise beim Nichtbilden einer Rettungsgasse. Je nach Schwere des Vergehens, drohen mehr oder weniger Punkte.
Alle fünf Jahre können Fahrer mit bis zu fünf Punkten einen Punkt abbauen, indem sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen.
Bei vier oder fünf Punkten wird der Fahrer ermahnt und darauf hingewiesen, an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um diese abzubauen. Bei sechs oder sieben Punkten folgt ebenfalls eine Ermahnung, allerdings ohne Möglichkeit, die gesammelten Punkte abbauen zu können. Bei acht und mehr Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis.