Neues Jahr – neue Regelungen. 2023 startet mit einigen Änderungen, die Millionen Führerschein-Besitzer betreffen könnten. Die neue EU-Führerscheinrichtlinie bezieht sich dabei nicht nur auf den PKW Führerschein - auch Motorrad-Fahrer und Besitzer eines Camper-Führerscheins dürfen sich über die Änderungen freuen. Nicht nur eine Führerscheinerweiterung steht in Aussicht, auch der digitale Führerschein geht in die zweite Runde. Wie genau die 4. Führerscheinrichtlinie aussehen soll, seht ihr hier!
Neue Führerscheinrichtlinien: Was ändert sich beim Führerschein 2023?
LKW- und Busführerschein: Mindestalter auf 18 Jahre herabgesetzt
Neben dem LKW-Führerschein sollen ebenfalls die Voraussetzungen für den Busführerschein angepasst werden. Für die Klassen C und D soll dabei die Altersgrenze auf 18 Jahre herabgesetzt werden. Grund hierfür sei der akute Mangel an LKW-Fahrer. Prüflinge sparen sich für den LKW-Führerschein Klasse C somit 3 Jahre, während der Busführerschein Klasse D bereits 6 Jahre früher absolviert werden darf.
Camper bis zu 4,25 t: bald mit Führerschein Klasse B?
Nicht immer reicht der weitverbreitete Führerschein Klasse B, um den Urlaub mit einem Camper zu genießen. Welche Wohnmobile darf ich nun fahren, ohne einen zusätzlichen Camper-Führerschein zu absolvieren? Entscheidend ist hier das Gesamtgewicht, welches in den Papieren steht. Bis jetzt darf dieses 3,5 Tonnen nicht überschreiten. Die EU-Führerscheinrichtlinie 4 soll hier Abhilfe schaffen. Durch eine Anhebung der zulässigen Gesamtmasse von 3,5 auf 4,25 Tonnen sollte es zukünftig auch ohne die Führerscheinerweiterung B96 möglich sein, einen passenden Camper zu finden und zu fahren.
Dieser Gesetzesentwurf wurde daher besonders positiv aufgenommen, bis die Regelung vor kurzem weiter ausgeführt wurde. Nach dem neuen Entwurf soll das Gewichtslimit für Camper weiterhin auf 4,25 Tonnen angehoben werden, allerdings soll das ausschließlich für Wohnmobile mit alternativen Antrieben gelten. Diese Änderung sorgt für viel Aufruhr in der Wohnmobilwelt. Verständlich, dass diese Änderung auf Widerstand stößt. Die Reisemobil Union positioniert sich, wie viele weitere, klar dagegen. Denn entgegen den Aussagen der EU-Kommission, sei die Einschränkung aufgrund von Verkehrssicherheits-Gründen “unlogisch”. Bis zum 19. Mai kann man sich zur 4. Führerscheinrichtlinie noch äußern.
Digitaler Führerschein als QR-Code
Der digitale Führerschein taucht wieder auf. Lang ersehnt, wagt er sich in die zweite Runde. Nach einem holprigen Start Ende 2021 soll mit der 4. Führerscheinrichtlinie auch ein digitaler Führerschein möglich werden. Genauere Informationen gibt es noch nicht, jedoch sollen die Fehler der Vorgängerversion ausgemerzt werden. Ein zusätzlicher QR-Code soll Führerscheinprüfungen vereinfachen und den Führerschein fälschungssicherer machen. Für alle, die der Digitalisierung noch skeptisch gegenüberstehen, wird versichert, dass es sich hierbei ausschließlich um ein zusätzliches Angebot handelt und eine Abschaffung des physischen Führerscheins in Deutschland nicht geplant sei. Die Nutzung bleibt also auch zukünftig freiwillig.
B196-Führerschein auch im Ausland gültig
Mit der Führerscheinerweiterung B196 ist es Fahrer mit einem Führerschein Klasse B in Deutschland möglich, Leichtkrafträder bis 125 ccm zu fahren. Der Motorrad-Führerschein soll mit der 4. Führerscheinrichtlinie zukünftig in allen EU-Staaten anerkannt werden. Die Erweiterung zu einem internationalen Führerschein ermöglicht ihren Nutzern somit höhere Reiseflexibilität.
Fahrschüler aufgepasst: veränderte Prüfanforderungen
Die Fahrprüfung soll angepasst werden. Das betrifft hauptsächlich Fahranfänger. Neben der Überlegung eines Auffrischungskurses, bei dem alle Prüflinge nach einem Jahr eine neue Prüfung absolvieren, wird ebenfalls der Start der praktischen Fahrstunden überdacht. Mit dem Refresher-Kurs und dem Start der praktischen Ausbildung nach Absolvierung der Theorieprüfung soll zu einer Senkung der Unfallzahlen beigetragen werden. Zusätzlich soll die bisherige Wohnsitzregelung überdacht werden. Das Absolvieren der theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung in unterschiedlichen Staaten soll so ermöglicht werden.
Einheitliche Grenzwerte bei Führerscheinentzug in der EU
Nicht nur in den einzelnen Bundesländern – die EU strebt ein einheitliches Regelwerk an. Somit sollen Grenzwerte wie beispielsweise Alkohol- und Drogenkonsum vereinheitlicht werden. Das Punktesystem und Führerscheindaten werden in einer europaweiten Datenbank gesammelt und ermöglichen somit mehr Effizienz bei Führerscheinkontrollen und einen besseren Überblick über bereits begangene Vergehen.
Wann kommt die 4. Führerscheinrichtlinie?
Als Grundlage für die Überarbeitung wurde ein EU-Online Fragebogen konzipiert, durch den sich die 4. Führerscheinrichtlinie an den Bedürfnissen der Fahrer orientieren soll. Seit dem Ende der Umfrage im Mai 2022, warten EU-Bürger also auf das Resultat ihrer Eingaben. Bereits im Januar 2023 soll die 4. Führerscheinrichtlinie auf EU-Ebene verabschiedet werden. Wann genau sie dann in Deutschland in Kraft treten wird, steht noch aus. Hierfür müssen die Regelungen zuerst in nationales Recht übernommen werden.