Seit dem 1. Juli 2024 gilt eine wichtige Gesetzesänderung zur Mautpflicht. Die Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes sorgt nämlich für eine erhebliche Senkung der Mautpflicht-Grenze von Fahrzeugen über 7,5 t. Zukünftig müssen somit auch Fahrzeuge der Güterbeförderung, ab einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen, eine Maut auf Bundesfernstraßen entrichten. Diese neue Maut-Regelung gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Fahrzeuge und betrifft auch Fahrzeugkombinationen über 3,5 Tonnen (zGG). Wie überall sonst, gibt es auch in diesem Fall einige Ausnahmen. Welche Fahrzeuge weiterhin ohne Mautpflicht auskommen, erfährst du in den folgenden Abschnitten.
Mautpflicht auf Bundesfernstraßen für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen
Hintergrund der Mautpflicht
Die Mautpflicht resultiert aus zwei großen Zielen. Zum einen dient sie der Instandhaltung und Finanzierung der Straßeninfrastruktur. Durch die direkten Investitionen der Maut-Einnahmen können Straßenschäden schneller behoben werden, was der Qualität und Verkehrssicherheit der Straßen erheblich zugutekommt. Zudem zielt die Maut darauf ab, den Wechsel auf umweltfreundliche Fahrzeug-Alternativen zu fördern, da die Mautgebühren nach Schadstoffklasse und CO2-Ausstoß berechnet werden, was zur Reduzierung der Luftverschmutzung beiträgt. Ein weiterer wichtiger Grund ist das Verursacherprinzip: Derjenige, der die Infrastruktur am meisten nutzt und belastet, muss demnach auch für deren Erhalt und Ausbau zahlen.
Betroffene Fahrzeuge der Mautpflicht auf Bundesfernstraßen
Von der neuen Regelung zur Mautpflicht betroffen sind alle Fahrzeuge, die für den Güterverkehr verwendet oder bestimmt sind und eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben. Dazu gehören neben Lkw auch Transporter, Kastenwagen und bestimmte Fahrzeugkombinationen, wie Fahrzeuge mit Kofferaufbau. Zu beachten: Fahrzeuge, die als Güterfahrzeuge bestimmt sind, sind mautpflichtig. Ein Kastenwagen, der zu einem Wohnmobil ausgebaut wurde, sollte also vorher angemeldet oder gekennzeichnet werden.

Abrechnung der neuen Mautgebühren auf Bundesfernstraßen
Die Maut ist verpflichtend für inländische und ausländische Güterfahrzeuge. Für eine einfache Abwicklung können Güterfahrer aus dem Ausland die Zahlung entweder online oder an speziellen Mautstationen erledigen. Deutsche Fahrzeuge sind oft bereits mit einer On-Board-Unit (OBU) ausgestattet, die die Gebühren automatisch erfasst.
Die Höhe der Mautgebühren variiert je nach Fahrzeugtyp und den folgenden Faktoren:
- Zulässiges Gesamtgewicht
- Anzahl der Achsen
- CO2-Ausstoß
- Schadstoffklasse
- Lärmbelastung
Einen Verstoß wollt ihr euch lieber nicht leisten. Sowohl automatische Mautkontrollsysteme als auch manuelle Kontrollen stellen die Einhaltung der Mautpflicht sicher. Laut Bußgeldkatalog kann ein Verstoß gegen die Lkw-Maut für den Fahrer 200 € und für den Halter 400 € betragen. Zusätzlich ist die Begleichung der nicht gezahlten Maut erforderlich.
Ausgenommene Fahrzeuge: Mautpflicht auf Bundesfernstraßen
Bis 2025 von der Mautpflicht ausgenommen:
- Dauerhaft emissionsfreie Fahrzeuge (bis max. 4,25 t)
- Fahrzeuge mit Erdgasantrieb
Von der Mautpflicht ausgenommen:
- Klar identifizierbare und mit Wohneinrichtungen ausgestattete Camper und Wohnmobile
- Fahrzeuge, die ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt sind (z.B. Busse)
- Einsatzfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Militär, Zivil- und Katastrophenschutz)
- Fahrzeuge für Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienste (z.B. Straßenreinigung, Winterdienst)
- Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes
- Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen (z.B. Rotes Kreuz, SOS-Kinderdorf)
Dank Handwerkerregelung von der Mautpflicht ausgenommen:
- Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 Tonnen
Handwerkerausnahme für Mautpflicht in Deutschland
Da vor allem das Handwerk auf das Mitführen vieler Arbeitsutensilien angewiesen ist, hat der Bund eine Ausnahme des Maut-Gesetzes definiert: die Handwerkerregelung.
Diese spezifische Ausnahme gewährt Fahrzeugen, die bestimmte Kriterien erfüllen, eine Befreiung von der Mautpflicht und ist besonders relevant für Fahrzeuge, die von Handwerkern zur Ausübung ihres Berufs verwendet werden.
Die wesentlichen Kriterien und Bedingungen lauten wie folgt:
- Die Handwerkerregelung gilt ausschließlich für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht (ZG) von weniger als 7,5 Tonnen.
- Die Fahrzeuge müssen ausschließlich zur Beförderung von Gütern oder Ausrüstungen verwendet werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Handwerks benötigt.
- Die Haupttätigkeit des Fahrers muss die handwerkliche Tätigkeit und nicht das Fahren des Fahrzeugs sein.
- Konforme Fahrzeuge müssen entsprechend gekennzeichnet und die Maut-Befreiung dokumentiert sein. Das Mitführen bestimmter Nachweise wird empfohlen, um bei Kontrollen die Berechtigung zur Mautbefreiung nachzuweisen.
Diese Ausnahme soll Handwerksbetriebe entlasten, die regelmäßig auf den Einsatz von Fahrzeugen angewiesen sind, um ihre Dienstleistungen vor Ort zu erbringen.

FAQ zur Mautpflicht auf Bundesfernstraßen
Sind Wohnmobile über 3,5 Tonnen mautpflichtig?
Camper, Wohnmobile sowie zum Wohnmobil umgebaute Fahrzeuge, Kastenwagen und Koffer-Fahrzeuge sind von der Mautpflicht befreit, sofern sie mit Wohneinrichtungen ausgestattet sind und ausschließlich zum Personentransport genutzt werden.
Sind gewerblich genutzte Kastenwagen mit 3,5 t (zGG) mautpflichtig?
Gewerblich genutzte Transporter und Kastenwagen, die eine zulässige Gesamtmasse bis einschließlich 3,5 Tonnen haben, sind von der Maut befreit.
Wer ist von der 3,5 t Maut ausgenommen?
Von der neuen Mautpflicht ausgenommen sind: klar identifizierbare und mit Wohneinrichtungen ausgestattete Camper und Wohnmobile, Fahrzeuge, die ausschließlich zur Personenbeförderung bestimmt sind (z.B. Busse), Einsatzfahrzeuge, Fahrzeuge für Straßenunterhaltungs- und Betriebsdienste, Fahrzeuge des Schausteller- und Zirkusgewerbes sowie Fahrzeuge von gemeinnützigen Organisationen. Bis 2025 sind ebenfalls dauerhaft emissionsfreie Fahrzeuge (bis max. 4,25 t) und Fahrzeuge mit Erdgasantrieb von der Maut ausgenommen.