Lichter am Auto – Ratgeber mit Regeln und Pflichten 2020

Die Lichter deines Transporter oder deines Wohnmobil spielen eine wichtige Rolle für die Sicherheit. Aber nicht jedes Licht erfüllt am Ende den gleichen Zweck. Wir möchten dir in diesem Artikel erklären, welche Rolle welches Licht in deinem Fahrzeuges spielt und informieren dich außerdem über die geltenden Regeln rund um den Einsatz der Autolichter. Zusätzlich haben für dich ein paar Tipps zum Nachrüsten von Lichtern an deinem Fahrzeug.

Welche Lichter gibt es am Auto?

Abblendlicht, Blinker und Fernlicht sind oft genutzt. Aber was ist mit den vielen anderen Auto-Lichtern, die in deinem Fahrzeug verbaut sind. Welche Funktion erfüllen sie und wann kommen sie zum Einsatz?

  • Fernlicht
  • Abblendlicht
  • Standlicht/Begrenzungslicht
  • Parklicht
  • Nebelscheinwerfer/Nebelschlussleuchte
  • Blinker
  • Warnblinkanlage
  • Bremslichter/Rückfahrscheinwerfer
  • Umrissleuchten
  • Umfeldleuchten

Welche Farbe hat welches Licht im Auto?

Im Straßenverkehr geht es um Sicherheit und möglichst gute Sicht. Vielfarbige, flackernde Lichtelemente sind daher am Fahrzeug tabu. Die Einheitlichkeit der Lichtfarben im Straßenverkehr muss gewährleistet sein, damit auch bei schlechten Lichtverhältnissen Verkehrssituationen korrekt eingeschätzt werden können. Eine Übersicht des TÜV SÜD beschreibt, worauf die verschiedenen Lichtfarben hinweisen:

Weißes Licht

Fahrzeugvorderseite. Zweit deutlich auseinander liegende Schweinwerfer: mehrspurige Fahrzeuge

Rotes Licht

Fahrzeugrückseite und Bremslicht hinten. Zwei reflektierende rote Dreiecke: Rückseite eines Zugwagens mit Anhänger

Gelbes Licht

Fahrzeugseiten, vor allem bei Lkw und Anhängern. Signalisiert: Hier quert ein Fahrzeug.

Besonderheit

Weiße reflektierende Ringe an vielen Fahrradreifen. Signalisieren: Hier quert ein Fahrrad.

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Ersatzteile und Zubehör

Auto-Lichter an der Fahrzeugfront

Vorschriftsgemäß muss jedes Fahrzeug vorne rechts und links jeweils Fernlicht, Abblendlicht und Standlicht besitzen. Fernlicht und Abblendlicht werden bei Nachtfahrten häufig genutzt. Wann von Fernlicht auf Abblendlicht umgeschaltet werden muss, ist den meisten Autofahrern bekannt. Das Standlicht hingegen kommt eher selten zum Einsatz, unter anderem, weil die Kenntnis über die richtige Verwendung fehlt.  

 

Abblendlicht

Das Abblendlicht darf und muss im Normalfall zur Ausleuchtung der Straße benutzt werden. Sobald die Dämmerung einsetzt oder durch schlechtes Wetter die Sicht eingeschränkt wird, muss es eingeschaltet werden. Im Normalfall reicht seine Lichtstärke 50 bis 75 Meter weit.
Wenn du mit einer Lichtautomatik unterwegs bist, übernimmt diese automatisch das Einschalten des Abblendlichts, sobald es dämmert oder dein Weg dich beispielsweise durch einen Tunnel führt.

Fernlicht

Das Fernlicht darf nur zum Einsatz kommen, wenn die Straße nicht durchgehend beleuchtet ist. Es reicht 100 bis 200 Meter weit, deswegen darf es nur eingeschaltet werden, wenn damit vorausfahrende und entgegenkommende Fahrzeuge nicht geblendet werden können. Bei schwerer Ladung muss der Winkel des Lichts korrigiert werden, damit das Licht nicht nach oben scheint und entgegenkommende Fahrzeuge blendet. Dies funktioniert mithilfe der Leuchtweitenregulierung, die meistens über einen Schalter gesteuert wird, der hinter dem Lenkrad angebracht ist. Das Fernlicht ist für weite Distanzen gemacht. Dementsprechend viel Leuchtkraft hat es und muss mit Sorgfalt genutzt werden. Können durch das Licht andere Verkehrsteilnehmer geblendet werden, muss es ausgeschaltet werden.  Bei speziellen Witterungsbedingungen wie starkem Regen oder Schnee, aber auch Nebel,  ist das Fernlicht ebenfalls keine gute Idee, da starke Reflektion zu erwarten ist. Steht Wild auf der Straße, solltest du das Licht am Auto löschen. Wildtiere reagieren, wenn sie geblendet werden, gern mit einer Art Schockstarre und verlassen die Fahrbahn nicht.

Standlicht & Parklicht

Das Standlicht, auch Begrenzungslicht genannt, leuchtet vorne am Fahrzeug weiß und ist im Frontscheinwerfer integriert. Hinten ist es in Bremsleuchten oder Rückstrahlern verbaut und leuchtet rot. Es ist beim Parken oder Halten in nicht ausreichend beleuchteter Umgebung einzuschalten, vor allem außerhalb von Ortschaften. Aber auch innerorts in dunklen Straßen findet es Verwendung, damit stehende Fahrzeuge an der Straße von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen werden. Auch hier ist die 50-Meter-Sicht-Marke eine gute Regel für die Verwendung des Standlichts.

Mit aktiviertem Standlicht am Straßenverkehr teilzunehmen ist nicht erlaubt!

Mittlerweile ist in vielen Fahrzeugen auch ein Parklicht verbaut. Im Gegenteil zum Standlicht darf es nur innerhalb geschlossener Ortschaften eingesetzt werden und leuchtet nur einseitig auf der Seite des KFZs, die der Straße zugewandt ist. Das Parklicht wird aktiviert, indem man bei ausgeschalteter Zündung den Blinker setzt.

Nebelscheinwerfer

Manche Fahrzeuge sind zusätzlich mit Nebelscheinwerfern ausgestattet. Sie sind für den Einsatz bei schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel, Schnee oder Regen konzipiert und können weiß oder hellgelb leuchten. Sie können somit schon früher genutzt werden als die Nebelschlussleuchte. Entgegen ihres Namens sind Nebelscheinwerfer nicht ausschließlich dem Einsatz bei Nebel vorbehalten. Denn während die Benutzung vom Fernlicht bei Nebel und Regen dazu führen würde, dass der Fahrer durch die Lichtreflektion an den Wasserteilchen, aus denen der Nebel besteht, stark geblendet wird, sind Nebelscheinwerfer weiter unten am Fahrzeug angebracht, sodass das reflektierte Licht nicht direkt auf den Fahrer zurück strahlt.

Blinker & Warnblinklicht

Beide Lichter erfüllen einen ähnlichen Zweck: Sie senden Signale an die anderen Verkehrsteilnehmer.

Blinker findest du jeweils vorne und hinten an beiden Seiten deines Fahrzeuges. Manche Fahrzeuge haben sogar zusätzliche Blinker an Außenspiegel oder Fahrzeugseite. Die Blinker signalisieren einen Abbiegevorgang oder Spurwechsel und tragen deshalb den offiziellen Namen „Fahrtrichtungsanzeiger“.

Die Warnblinkanlage signalisiert eine Gefahrensituation und soll die anderen Verkehrsteilnehmer warnen. Mit dem Einschalten warnst du andere vor einem Unfall, einer Panne oder vor Stau: Typischerweise kommt das Warnblinklicht nämlich auch am Stauende zum Einsatz, um sich nähernde Autos darauf hinzuweisen, dass sie langsamer fahren oder abbremsen sollen.

Tagfahrlicht

Seit 2011 müssen in der EU alle neu typisierten PKW- und Transporter Modelle mit einem Tagfahrlicht versehen sein, es besteht jedoch keine Verwendungspflicht. Das heißt, es muss nicht zwingend eingeschaltet werden. Wir empfehlen dir trotzdem dieses Auto-Licht zu nutzen, denn es erhöht die Sichtbarkeit von Fahrzeugen und trägt so zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr bei.

Auto-Lichter am Heck des Fahrzeugs

Bremsleuchten & Rückfahrscheinwerfer

Die Bremsleuchten strahlen rot am Fahrzeugheck auf, wenn das Bremspedal gedrückt wird. Genauso wie die Rückfahrscheinwerfer müssen sie nicht extra eingeschaltet werden, sie leuchten automatisch auf und sollen nachfolgende Fahrzeuge warnen und damit Auffahrunfällen vorbeugen. Fahrzeuge und Anhänger müssen laut StVO mit zwei Bremsleuchten ausgestattet sein.

Manche Fahrzeuge sind sogar mit einer dritten Bremsleuchte ausgestattet. Pflicht für Fahrzeuge der Klasse M1, also PKW, Transporter und Wohnmobile mit maximal 8 Sitzplätzen, ist nämlich für alle Neufahrzeuge seit 1998 eine zusätzliche dritte Bremsleuchte, die oben mittig am Heck des Fahrzeugs angebracht ist. Für andere Fahrzeugtypen ist die dritte Bremsleuchte nicht vorgeschrieben, sie ist jedoch zulässig und mittlerweile an vielen Modellen zu finden.

Umrissleuchten

An Fahrzeugen, die breiter als 2,10 Meter sind, müssen Umrissleuchten angebracht sein. Das trifft teilweise auf Transporter und Wohnmobile zu. Umrissleuchten sollen laut §51b Absatz 1 StVZO bei bestimmten Fahrzeugen die Begrenzungs- und Schlussleuchten ergänzen und die Aufmerksamkeit auf besondere Fahrzeugumrisse lenken.

Fahrzeuge, die breiter als 2,10 Meter sind, müssen eine Umrissleuchte haben. Fahrzeuge von einer Breite zwischen 1,80 bis 2,10 Meter dürfen, aber müssen keine Umrissleuchte haben. Fahrzeuge, deren Breite unter 1,80 Meter bleibt, dürfen nicht mit einer Umrissleuchte ausgestattet sein.

Nebelschlussleuchten

Die Nebelschlussleuchte ist seit 1991 Teil der Standard-Beleuchtung von Fahrzeugen. Sie leuchtet rot und ist besonders hell entweder einseitig oder auf beiden Seiten des Fahrzeugs vorhanden. Die Nebelschlussleuchte ist ausschließlich für Nebel konzipiert und darf in keiner anderen Situation eingeschaltet werden. Weil sie sehr leuchtstark ist und nachfolgende Fahrzeuge blenden könnte, darf sie nur bei einer Sicht von weniger als 50 Metern eingeschaltet werden. Das bedeutet aber auch, dass du mit maximal 50 km/h unterwegs sein darfst.

Orientiere dich an den Leitpfosten. In der Regel werden diese in Deutschland mit einem Abstand von 50 Metern am Straßenrand aufgestellt.

Gesetze & Regelungen

Welche Leuchten sind im Straßenverkehr erlaubt und welche sind unzulässig?

Wenn du ein helleres Licht wie zum Beispiel Xenon-Scheinwerfer an deinem Fahrzeug nachrüsten möchtest, dann musst du nicht nur die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) beachten, sondern auch die Regelungen der Europäischen Union. Ob eine Leuchte der StVZO entspricht, kannst du der Allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG) entnehmen. Dort ist vermerkt, in welche Fahrzeuge die Leuchte eingebaut werden darf. Auf die Standards der EU weisen EU-Prüfzeichen oder das ECE-Prüfzeichen hin. 

Nicht erlaubt ist die Beleuchtung von Felgen, eine Unterbodenbeleuchtung und die Verwendung von andersfarbigem Licht, das gegen die Regeln der Einheitlichkeit der Lichtfarbe verstößt wie die Nutzung von blauen Scheinwerfern. Laut DEKRA solltest du auch auf im Fahrzeug angebrachte Schilder und Leuchten, wie beleuchtete Firmenschilder, verzichten, denn auch hierfür kann ein Verwarngeld ausgesprochen werden.

Solltest du Fragen haben, kannst du dich gerne an uns wenden. Unsere Experten in den Karabag-Werkstätten beraten dich gerne beim Nachrüsten. 

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Was zählt als Ordnungswidrigkeit?

Das Licht am Auto muss sinnvoll eingeschaltet werden – ist das nicht der Fall, droht ein Bußgeld. Werden die Auto-Lichter bei entsprechenden Sichtverhältnissen nicht oder falsch genutzt ebenso. Wenn du auf Grund mangelhafter Handhabung des Lichts einen Unfall oder eine Gefährdungslage verursachst, steigt die Höhe des Bußgelds.

Ein regelmäßiger Check der Lichter am Auto sollte daher zu deinen regelmäßigen Routinen gehören und ist vor jeder Hauptuntersuchung sowieso unablässlich.

Wir übernehmen den Check deines Fahrzeugs gern für dich. Einen Service-Termin kannst du ganz unkompliziert online vereinbaren.

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Defekte Auto-Lichter können teuer werden

Weil funktionierende Auto-Lichter elementar für die sichere Teilhabe am Straßenverkehr sind, kann es sehr teuer werden, wenn Teile deiner Licht-Anlage defekt sind oder nicht mehr ihre volle Leuchtkraft haben, weil beispielsweise die Scheinwerfer matt geworden sind. Wirst du mit defekten Lichtern am Auto angehalten, kann das Bußgelder in Höhe von bis zu 90 € nach sich ziehen. Für welches Vergehen wie viel fällig werden kann, kannst du in der Bußgeldtabelle der Straßenverkehrsordnung (Paragraph 17) nachlesen.

Du bist unterwegs und dir ist eine Lampe ausgegangen? Sorge mit einem Lampenset vor. Damit hast du im Notfall immer die passende Ersatzleuchte dabei.

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Leuchtweitenregulierung: Einstellungssache

Sind die Lichter am Auto nicht ordentlich eingestellt, ist das eine Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer, weil sie geblendet werden können. Das gilt es vor allem zu beachten, wenn das Auto beladen ist. Schon wenig Masse im Heck des Fahrzeugs kann dazu führen, dass sich der Lichtpegel verschiebt. Das Auto-Licht muss also an den Beladungszustand angepasst werden.

Wenn entgegenkommende Fahrzeuge dir Lichtzeichen geben, dann könnte es daran liegen, dass du die Fahrer blendest. Dann solltest du schnell eine Möglichkeit suchen, die Einstellungen der Auto-Lichter zu überprüfen und gegebenenfalls eine Leuchtweitenregulierung vornehmen.

 

Lichter am Auto nachrüsten

Manchmal benötigst du vielleicht zusätzliche Beleuchtung bei der Arbeit oder am Wohnmobil. Für diesen Fall kann man Umfeldleuchten am Fahrzeug nachrüsten lassen.

Wichtig für die Arbeit ist eine ausreichende Laderaumbeleuchtung im Transporter, damit du immer den Überblick über die Ladung behältst. Im Laderaum können auch mobile oder abnehmbare Leuchten eingesetzt werden. Der Fiat Doblò Cargo Maxi beispielsweise besitzt eine abnehmbare Deckenleuchte im Laderaum, sodass du nie im Dunkeln arbeiten musst.

Wenn du abends gerne noch vor dem Wohnmobil sitzt oder einfach aus Sicherheitsgründen eine Beleuchtung am Wohnmobil haben möchtesten, dann kann eine Vorzeltleuchte die Lösung für dich sein. Sie kann auch mit einem Bewegungsmelder kombiniert werden, der dir noch mehr Komfort bietet.

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