Lenk- und Ruhezeiten – das ist zu beachten

In vielen Fahrzeugen erinnert dich bereits der Bordcomputer daran, alle zwei Stunden eine Pause zu machen, um Müdigkeit und dadurch Unaufmerksamkeit vorzubeugen. Tatsächlich werden viele Unfälle im Straßenverkehr vor allem durch Übermüdung verursacht. Für Kraftfahrer mit Fahrzeugen zur Güterbeförderung über 3,5 t zGM (zulässige Gesamtmasse einschließlich Anhänger) gelten dagegen weitaus strengere Lenk- und Ruhezeiten. In Deutschland gelten diese bereits bei Fahrten mit Fahrzeugen über 2,8 t zGM und für solche, die mehr als acht Fahrgastplätze besitzen. Diese Lenk- und Ruhezeiten sind in allgemeingültigen Sozialvorschriften festgehalten. Hier erfährst du alles, was du darüber wissen musst. 

Zur allgemeinen Arbeitszeit

Arbeitnehmer in Deutschland unterliegen dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). In diesem Gesetz ist die werktägliche und wöchentliche Arbeitszeit geregelt. Zweck dieses Gesetzes ist es, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland bei der Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe zu schützen.

  • Werktägliche Arbeitszeit:
    Die werktägliche Arbeitszeit darf laut § 3 ArbZG acht Stunden nicht überschreiten. Nur wenn innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden, kann sie auf bis zu zehn Stunden verlängert werden. Der Arbeitgeber muss diese längere Arbeitszeit allerdings ausgleichen, indem er darauf achtet, dass der Arbeitnehmer in der Folgezeit weniger arbeitet.
  • Wöchentliche Arbeitszeit:
    Pro Woche darf ein Arbeitnehmer höchstens 48 Stunden arbeiten – insgesamt für 48 Wochen im Jahr, da ihm gesetzlich mindestens vier Wochen Urlaub zustehen. 

Die Lenk- und Ruhezeiten

Kraftfahrer müssen sich in der Bundesrepublik Deutschland an feste Lenk- und Ruhezeiten halten. Das betrifft die täglichen und die wöchentlichen Lenk- und Ruhezeiten im Detail. Nur im grenzüberschreitenden Personenverkehr und im Linienverkehr bis 50 km gibt es abweichende Regelungen. Wir geben dir einen Überblick über die in den Sozialvorschriften für Lkw-Fahrer festgehaltenen Regelungen.

Tägliche Lenkzeit

Die Dauer der Lenktätigkeit wird als „Lenkzeit” bezeichnet – die Zeit, in der der Lkw-Fahrer oder die Lkw-Fahrerin tatsächlich mit Fahrertätigkeiten beschäftigt ist. Auch Standzeiten werden dazu gezählt, denn auch diese gehören zum Fahrvorgang. Darunter fällt das Stehen an Ampeln, Staus, Kreuzungen, Bahnschranken oder die Wartezeit an Grenzübergängen. Dabei beträgt die maximal zulässige Tageslenkzeit 9 Stunden. Grundsätzlich ist die Lenkzeit auf jeweils viereinhalb Stunden begrenzt, ist diese Zeit abgelaufen, muss der Fahrer eine Pause von mindestens 45 Minuten Ruhezeit einlegen.

Wöchentliche Lenkzeit

Die maximale Wochenlenkzeit beträgt 56 Stunden. Die Gesamtlenkzeit während zweier aufeinander folgender Wochen darf jedoch 90 Stunden nicht überschreiten, sodass bei voller Ausnutzung der Lenkzeit in der ersten Woche, in der zweiten Woche nur noch höchstens 34 Stunden gelenkt werden darf. 

Tägliche Ruhezeit

Die Ruhezeiten sind die Stunden des Tages, die der Fahrer oder die Fahrerin für sich hat – ohne Verpflichtungen für den Beruf. In 24 Stunden sollte sich der Fahrer eine Ruhezeit von elf Stunden verordnen. Er hat allerdings die Möglichkeit, diese elf Stunden aufzuteilen. Beispielsweise kann der Fahrer zunächst eine Pause von drei Stunden einlegen und später neun. Damit würde die Ruhezeit 12 Stunden betragen. Das kann der Fahrer in zwei wöchentlichen Ruhezeiten aber nur drei Mal machen. Weiter gilt die gesetzliche Vorschrift, dass eine Ruhezeit dann fällig ist, wenn 24 Stunden vergangen sind.

Wöchentliche Ruhezeit

Die wöchentliche Ruhezeit wird zur Ergänzung der täglichen Ruhezeit verordnet und mit einem Minimum von 45 Stunden angesetzt. Während dieser Zeit darf sich der Fahrer weder im Fahrzeug aufhalten, noch in Bereitschaft sein. Die Regelung ist hier jedoch flexibel: Hat ein Fahrer in der einen Woche die 45 Stunden Ruhezeit absolviert, kann man die folgende Woche um 24 Stunden Ruhezeit verkürzen, jedoch nur dann, wenn man als Fahrer in der kommenden dritten Woche 21 Stunden der Ruhezeit pro Woche nachholt. 

Die Fahrtunterbrechungen & die Pausen

Was ist eine Fahrtunterbrechung? Viele Lkw-Fahrer sind sich hier unsicher, was die Definition betrifft oder werden nur unzureichend aufgeklärt. Eine Fahrtunterbrechung bedeutet für den Fahrzeuglenker die Möglichkeit, sich zu erholen. Er geht in dieser Zeit keiner beruflichen Fahrtätigkeit nach. Das heißt, das Fahrzeug wird weder be- noch entladen oder in irgendeiner Weise gewartet oder instand gesetzt, was die indirekte oder direkte Anwesenheit des Fahrers erfordert. Auch, wenn der Fahrer auf dem Beifahrersitz Platz nimmt, handelt es sich um eine Fahrtunterbrechung.

Wird das Fahrzeug von fremder Hand be- oder entladen, gilt auch dies als Fahrtunterbrechung im Sinne des Gesetzes. Bei Logistikunternehmen und ihren Fahrern gilt dies besonders zu beachten, fallen hier doch einige Stopps rund um das Be- oder Entladen von Waren an. Ebenso zählt der Aufenthalt auf einem Zug oder einer Fähre dazu. Verlässt ein Kraftfahrer das Lenkrad für länger als 15 Minuten, kann dies bereits eine Fahrtunterbrechung sein. Ist der Lkw-Fahrer 4,5 Stunden gefahren, ist eine Fahrtunterbrechung gesetzlich vorgeschrieben. Die 4,5-Stundenfrist beginnt danach von Neuem. Die Pausen können auch aufgeteilt werden – z. B. in zunächst 15 Minuten und dann noch einmal 30 Minuten.  

Diese Strafen drohen bei Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten

Wer gegen die Regelungen des AETR (“Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals”) verstößt, dem droht ein Bußgeld. Hier können ordentliche Geldbußen fällig werden, die sowohl Fahrer als auch sein Unternehmer zu zahlen haben. Auf den Lkw-Fahrer können hier Strafen von bis zu 5.000 Euro zukommen, während der Unternehmer bis max. 15.000 Euro verurteilt werden kann. Wenn Polizeibeamte das Fahrzeug kontrollieren und eine Auffälligkeit hinsichtlich der Ruhezeiten feststellen, kann das ein Verwarnungsgeld von 5 bis 35 Euro kosten – wenn es sich um eine Unterschreitung von weniger als einer Stunde handelt.

Das Kontrollinstrument – der digitale Fahrtenschreiber

Mit dem digitalen Fahrtenschreiber werden alle relevanten Daten gesichert: Ruhezeiten, Lenkzeiten, Fahrtunterbrechungen, die Geschwindigkeiten sowie die gefahrenen Kilometer. Er ist in jedem gewerblich genutzten Fahrzeug ab 3,5 Tonnen zGM Pflicht und daher auch in entsprechenden Transportern zu finden. Diese Pflicht gilt übrigens bei einem Radius von 100 Kilometern rund um den Unternehmenssitz. Jeder Fahrer muss vor Fahrtbeginn seine Fahrerkarte einstecken, auf der die oben genannten Daten gespeichert werden. Betrug ist hier schwer, denn Dank der elektronischen Speicherung kann die Polizei bei einer Kontrolle am Computer genau auswerten, ob alle Regeln und Gesetze eingehalten werden.

Zusammenfassung:

Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten und über die Regelungen des AETR Kenntnis zu haben, beugt nicht nur Gefahren vor, wenn es um Menschenleben auf den Straßen geht, sondern schützt auch den Arbeitnehmer als Ressource – für ein Unternehmen, dem es gut geht, weil sich die Arbeitnehmer darin wohlfühlen. 

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