Neues Gesetz gegen Schwarzarbeit

Du hast schon ordentlich am Preis gedreht, aber mit den Dumpingpreisen der Konkurrenz kannst du nicht mithalten? Du fragst dich ohnehin, ob da alles mit rechten Dingen vor sich geht oder doch abseits der Legalität hantiert wird? In Zukunft sollen rechtstreue Unternehmen und Arbeitnehmer besser vor illegalen Machenschaften geschützt werden. Mit einem neuen Gesetz gegen Schwarzarbeit startet die Bundesregierung eine große Offensive. 

Schwarzarbeit-Gesetz: Das ist geplant

Der deutsche Arbeitsmarkt soll sauberer werden, Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung demnächst der Vergangenheit angehören. Dafür wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) aufgestockt. Bis 2030 soll der Zoll 4.360 zusätzliche Stellen bekommen. Außerdem wird das FSK mit zusätzlichen Kompetenzen ausgestattet. So kann die Finanzkontrolle in Zukunft bereits schon beim Verdacht ermitteln, beispielsweise bei Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung.

Was gilt als Schwarzarbeit?

Von Schwarzarbeit wird gesprochen, wenn 

  • Löhne nicht versteuert

  • Sozialabgaben nicht abgeführt

  • behördliche Meldepflichten nicht erfüllt

werden. 

Tätigkeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sind legal: Heißt, wenn Familienangehörige, Freunde oder Bekannte aushelfen, dann gilt das nicht als Schwarzarbeit, wenn die Arbeit weder regelmäßig ausgeführt, noch entsprechend Gewinn erzielt wird. 

Zoll versus Schwarzarbeit: Einblick in den Maßnahmenkatalog

Durch das neue Gesetz gegen Schwarzarbeit bekommt der Zoll mehr Handlungsspielraum. Das sind die wichtigsten Veränderungen.

  • FKS bekommt Prüfungs- und Ermittlungskompetenz z.B. im Kampf gegen Sozialleistungsbetrug wie Scheinselbstständigkeit, vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und das Anbieten von Schwarzarbeit sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen

  • FKS und Behörden wie Familienkassen und Strafverfolgungsbehörden sollen näher zusammenarbeiten, der Datenaustausch erleichtert werden

  • Schaffung neuer Ordnungswidrigkeits-Tatbestände für Veruntreuung und leichtfertigen Vorenthalten von Arbeitsentgelt sowie das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen

  • Geplante Ausweismitführpflicht, um Schwarzarbeit zu erschweren

Das kostet Schwarzarbeit

1,8 Milliarden Euro Schaden durch illegale Beschäftigung hat der Zoll in den Jahren 2017 und 2018 laut Bundesfinanzministerium aufgedeckt. Die Dunkelziffer wird auf ein Vielfaches geschätzt. Obschon Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung seit Jahren langsam abnehmen, kommt eine Analyse des Tübinger Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung und der Universität Linz auf geschätzte 323 Milliarden Euro, die allein 2018 in der Schattenwirtschaft erwirtschaftet wurde. 

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