Förderprogramme für elektrische Nutzfahrzeuge

Neben der Umweltprämie in Höhe von bis zu 9.000 Euro, der Erstattung der sog. THG-Prämie und der Bezuschussung zum Einrichten von Ladepunkten, gibt es speziell für das Nutzfahrzeug-Segment besondere Förderprogramme für Elektrotransporter. Wir stellen dir diese in unserem Artikel vor.

Förderung klimafreundlicher Nutzfahrzeuge

Im August 2021 hat die EU eine neue “Richtlinie zur Förderung von Nutzfahrzeugen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur“ (KsNI) genehmigt und dadurch den Weg für ein umfangreiches Förderprogramm für Elektrotransporter geebnet.

Was wird gefördert?

Gefördert wird derzeit die Anschaffung und der Betrieb von Nutzfahrzeugen mit alternativen Antrieben, sprich: mit Batterie und Brennstoffzelle oder auch Plug-in-Hybride. Zudem wird auch die Installation einer passenden Ladeinfrastruktur gefördert.

Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

  • Leasing- oder Mietgeber
  • Unternehmen des privaten Rechts
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften
  • Anstalten des öffentlichen Rechts

Wie hoch ist die Förderung?

Sowohl die Mehrkosten bei der Fahrzeuganschaffung als auch die Gesamtausgaben für die Installation der Ladeinfrastruktur werden mit bis zu 80 % gefördert.

Wofür gibt es die Förderung?

Gefördert werden Neufahrzeuge, die in einem Mitgliedsstaat der EU zum Verkauf angeboten werden. Als Neufahrzeug gelten dabei auch Nutzfahrzeuge, die nur einmalig zugelassen waren und maximal 10.000 Kilometer auf dem Tacho haben. Zudem dürfen sie nicht bereits gefördert worden sein. Auch geleaste Fahrzeuge sind förderfähig.

Antrag für den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge stellen

Den Antrag auf die Förderung stellst du elektronisch beim BAG (Bundesamt für Güterverkehr). Bitte beachte, dass du eine eventuell eingepreiste Anzahlung für Leasing in Höhe des Umweltbonus zunächst von dir vorgelegt werden muss und der Umweltbonus in der Regel erst nachträglich ausgezahlt wird.

THG-Prämie

Nicht nur beim Kauf werden E-Transporter und E-Autos gefördert, sondern auch bei der Nutzung kannst du dir Geld zurückholen. Mit der THG-Quote bekommst du jährlich eine Extra-Prämie in Höhe von 490 Euro für dein Elektro-Nutzfahrzeug (Klasse N1) und 325 Euro für Elektro-PKWs (Klasse M1). Wichtig ist vor allem, dass nur der Halter dir Prämien-Auszahlung erhalten kann und es nur ein Mal pro Jahr pro Fahrzeug funktioniert. 

Alle Infos und den Link zum Antragstellen findest du auf unserer Sonderseite zur THG-Quote für E-Transporter.

Zuschuss für Ladestationen für Elektrofahrzeuge

Die Förderung KfW 441 bezuschusst den Ausbau von Ladeinfrastruktur für nicht öffentliche Ladepunkte.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation einer betriebsgerechten Ladeinfrastruktur mit nicht-öffentlichen Ladepunkten, sprich an diesen Ladepunkten können nur Unternehmen und ihre Mitarbeiter ihre Elektroautos laden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Ladestationen betrieblich oder privat genutzt werden. Gefördert wird der Einbau und Anschluss inklusive aller Installationsarbeiten für Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung.

Wer darf die Förderung in Anspruch nehmen?

  • Unternehmen
  • Einzelunternehmer
  • freiberuflich Tätige
  • kommunale Unternehmen
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, z. B. Kammern und Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

Wie hoch ist die Förderung für Ladestationen?

Gefördert werden bis zu 50 Ladepunkte pro Standort, wobei ein Ladepunkt mit bis zu 900 Euro gefördert wird. Die Gesamtfördersumme liegt somit bei bis zu 45.000 Euro pro Standort. Die Gesamtkosten für die Installation der Ladeinfrastruktur müssen mindestens bei 1.285,71 Euro liegen, um eine Förderung in Höhe von 900 Euro zu erhalten.

Anzahl Ladepunkte

Gesamtkosten

Zuschuss

1

z.B. 900 Euro

0 Euro

1

ab 1.285,71 Euro

900 Euro

2

z.B. 2.000 Euro

1.400 Euro

2

ab 2.571,43 Euro

1.800 Euro

3

z.B. 3.000 Euro

2.100 Euro

3

ab 3.857,14 Euro

2.700 Euro

10

z.B. 12.000 Euro

8.400 Euro

10

ab 12.857,14 Euro

9.000 Euro

50

z.B. 60.000 Euro

42.000 Euro

50

ab 64.285,71 Euro

45.000 Euro

Antrag stellen

Den Antrag stellst du direkt im KfW Zuschussportal. Wichtig ist, dass du den Antrag stellst, bevor du mit dem Ausbau der Ladepunkte beginnst. Hast du deine Antragsbestätigung erhalten, kannst du sofort mit dem Ausbau loslegen. Hast du deine Ladepunkte in Betrieb genommen, erfasst du die Inbetriebnahme auf der Online-Plattform „Berichterstattung Ladeinfrastruktur“ der NOW (Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie GmbH). Anschließend wird der Zuschuss auf dein Konto ausgezahlt.

 

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