Diesel-Fahrverbot – Gibt es Ausnahmen?

Viele Handwerker sehen sich wegen des Fahrverbots für Diesel-Fahrzeuge unter Druck. Am 27. Februar 2018 hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass es nach geltendem Recht grundsätzlich zulässig ist, Diesel-Fahrverbote zur Luftreinhaltung in Städten zu verhängen. Besonders für Gewerbetreibende, die zumeist auf Transporter mit Diesel-Antrieb setzen, wären die Konsequenzen verheerend. Welche Maßnahmen bisher geplant sind und ob es Ausnahmen geben wird, erfährst du hier.

Was ist das Diesel-Fahrverbot?

Das Fahrverbot soll sicherstellen, dass im Jahresmittel der aktuell geltende Stickoxid-Immissionsgrenzwert eingehalten wird. Dieser liegt momentan bei 40 Mikrogramm auf einen Kubikmeter Luft.
Für Autofahrer bedeutet das, dass für Fahrzeuge, die besonders viel Schadstoff ausstoßen – nämlich alle, die unterhalb der Euro-Norm 6 liegen – ein Fahrverbot verhängt werden kann, sollte eine Überschreitung des Grenzwertes drohen.

Wenn du weiterhin in Umweltzonen, in denen das Fahren von nicht als schadstoffarm gekennzeichneten Fahrzeugen verboten ist, unterwegs sein möchtest, solltest du beim Fahrzeugkauf darauf achten, nur ein Auto mit dem Abgasstandard Euro 6d TEMP oder Euro 6d zu wählen. Aber keine Sorge, diese Kategorie entspricht mittlerweile dem Standard bei Neufahrzeugen. Wer nicht nur mit möglichst wenig Abgasen unterwegs sein möchte, sondern den Ausstoß komplett beseitigen will, sollte zum Elektrotransporter, wie zum Beispiel dem Fiat E-Ducato, greifen.

Wo drohen Fahrverbote für Diesel-Transporter?

Die Durchfahrtsbeschränkungen, so werden die Fahrverbote offiziell bezeichnet, können überall dort verhängt werden, wo der Stickstoffdioxid-Grenzwert überschritten ist. Aktuell liegt der Grenzwert bei maximal 40 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter Luft im Jahresmittel. Die Daten der Vergangenheit haben gezeigt, dass die EU-Richtwerte in Deutschland nicht flächendeckend eingehalten werden. Im Jahr 2020 war der Wert lediglich in sechs deutschen Städten zu hoch, was nicht zuletzt am deutlich rückläufigen Verkehrsaufkommen im Corona-Jahr zurückzuführen ist. Besonders betroffen sind Ballungszentren wie Hamburg, Stuttgart, München und Berlin. Ob dein Arbeitsgebiet zu den Städten gehört, in denen Stickstoffdioxid-Ausstoß zu hoch ist, kannst du der Tabelle am Ende des Artikels entnehmen.

Diesel-Fahrverbot in Hamburg

In Hamburg wurden nach der Urteilsverkündung aus Leipzig umgehend Maßnahmen angekündigt. Als erste Stadt in Deutschland wird wurde hier bereits ab 31. Mai 2018 auf die überschrittenen Grenzwerte mit Durchfahrts-Verboten einzelner Straßenabschnitte reagiert. Etwa 600 Meter der Max-Brauer-Allee zwischen Chemnitzstraße, Gerichtstraße, Julius-Leber-Straße und Holstenstraße wurden für LKWs und PKWs gesperrt, die nicht die Abgasnormen 6 oder Euro VI erfüllen. Vorerst nur für LKWs wurden rund 1,6 Kilometer auf der Stresemannstraße zwischen Kaltenkircher Platz und Neuer Kamp blockiert.

Diesel-Fahrverbote in weiteren deutschen Städten

Neben Hamburg sind außerdem noch Teile der folgenden Städte von Diesel-Fahrverboten betroffen. Ausnahmeregelungen und vom Verbot betroffene Fahrzeuge unterscheiden sich dabei von Stadt zu Stadt, weshalb du dich immer gründlich informieren solltest, bevor du mit einem Fahrzeug, das nicht die Euro-Norm 6d oder 6d-TEMP erfüllt, in eine größere Stadt fährst.

Berlin

  • betroffen: Diesel-Abgasnorm Euro 1 - 5
  • gilt seit: November 2019
  • Verbotszonen: Acht Teilabschnitte auf den Straßen: Leipziger Straße, Brückenstraße, Reinhardtstraße, Alt-Moabit, Friedrichstraße, Stromstraße, Hermannstraße, Silbersteinstraße
  • Ausnahmen: Anwohner, dort arbeitende Personen, Handwerker und für Patienten dort ansässiger Ärzte

Darmstadt

  • betroffen: Diesel-Abgasnorm Euro 1-5 und Benziner der Klassen Euro 1 und 2
  • gilt seit: 01.06.2019
  • Verbotszonen: Hügelstraße und Heinrichstraße
  • Ausnahmen: Rettungswagen, Müllabfuhr, Straßenreinigung, örtliche Handwerker (nach Genehmigung), nachgerüstete Fahrzeuge

Stuttgart

  • betroffen: Pkw und Lkw der Diesel-Abgasnorm Euro 4 bzw. IV und älter
  • gilt seit: 01.01.2019 für Auswärtige, 01.04.2019 für Stuttgarter
  • Verbotszonen: gesamtes Stadtgebiet
  • Ausnahmen: unter anderem Lieferverkehr, Rettungsdienste, Menschen mit Behinderung

In diesen Städten wurde der Stickstoff-Grenzwert 2020 überschritten:

Stadt

NO2-Wert

München

54

Ludwigsburg

47

Limburg a. d. Lahn

44

Stuttgart

43

Darmstadt

42

Hamburg

41

Quelle: Umweltbundesamt, Stand 17.05.2021

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