Wenn du schon einmal einen Autounfall hattest, weißt du sicherlich, wie nervenaufreibend es werden kann, ein Unfallgeschehen nachzuvollziehen, um entsprechende Ansprüche bei Versicherungen geltend zu machen oder der Polizei für den Unfallbericht die Geschehnisse zu schildern. Oft sind sich die beteiligten Parteien nicht einig über Ablauf und Schuldfrage oder es ging alles so schnell, dass man gar nicht wirklich weiß, was passiert ist.
Besonders ärgerlich ist so ein Vorfall während der Arbeitszeit. Plötzlich geht es nicht mehr um das eigene Auto, sondern um den Transporter der Firma. Als Arbeitgeber möchtest du ausschließen, dass es eine Fahrlässigkeit seitens deines Angestellten war, die zum Unfall geführt hat. Und als Angestellter möchtest du deinem Arbeitgeber beweisen können, dass dich keine Schuld trifft und du nicht verantwortlich für Schäden am Transporter bist.
Dashcams sehen dann hin, wenn Menschen es nicht können. Statt unter Schock oder unter subjektiver Wahrnehmung getroffener Aussagen zum Unfallgeschehen zeigt dir eine Dashcam schlicht und einfach, was wirklich passiert ist. Aber sind die Aufnahmen überhaupt legal und als Beweismittel zulässig? Wir beantworten in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zum Thema.