Ratgeber: Dashcam im Transporter richtig nutzen

Wenn du schon einmal einen Autounfall hattest, weißt du sicherlich, wie nervenaufreibend es werden kann, ein Unfallgeschehen nachzuvollziehen, um entsprechende Ansprüche bei Versicherungen geltend zu machen oder der Polizei für den Unfallbericht die Geschehnisse zu schildern. Oft sind sich die beteiligten Parteien nicht einig über Ablauf und Schuldfrage oder es ging alles so schnell, dass man gar nicht wirklich weiß, was passiert ist.

Besonders ärgerlich ist so ein Vorfall während der Arbeitszeit. Plötzlich geht es nicht mehr um das eigene Auto, sondern um den Transporter der Firma. Als Arbeitgeber möchtest du ausschließen, dass es eine Fahrlässigkeit seitens deines Angestellten war, die zum Unfall geführt hat. Und als Angestellter möchtest du deinem Arbeitgeber beweisen können, dass dich keine Schuld trifft und du nicht verantwortlich für Schäden am Transporter bist.

Dashcams sehen dann hin, wenn Menschen es nicht können. Statt unter Schock oder unter subjektiver Wahrnehmung getroffener Aussagen zum Unfallgeschehen zeigt dir eine Dashcam schlicht und einfach, was wirklich passiert ist. Aber sind die Aufnahmen überhaupt legal und als Beweismittel zulässig? Wir beantworten in diesem Artikel die wichtigsten Fragen zum Thema.

Dashcam für Transporter kaufen

Wo kann man Dashcams kaufen?

Dashcams sind sowohl im Fachhandel als auch online erhältlich. Die günstigsten Modelle beginnen bei circa 30 Euro. Sehr gut ausgestattete Kameras mit viel Zubehör können bis zu 300 Euro kosten.

Integrierte Dashcams

Moderne Fahrzeuge mit entsprechenden Fahrerassistenzsystemen bieten teilweise sogar die Möglichkeit, die Kameras der Assistenten für eine Dashcam-Aufzeichnung zu verwenden. In der Regel muss lediglich ein Speichermedium, wie beispielsweise ein USB-Stick angeschlossen werden, auf dem die Aufzeichnungen gespeichert werden können. Da sich in Deutschland allerdings der Einsatz einer solchen Dashcam noch immer in einer rechtlichen Grauzone bewegt, ist diese Funktion noch bei keinem Transporter verfügbar.

Funktion & Ausstattung von Dashcams

Die Features moderner Dashcams gehen längst über die reine Videofunktion hinaus: Sie sind beispielsweise mit Abstandswarner, Verkehrszeichenerkennung oder Spurhalteassistenten ausgestattet. Befestigt werden Dashcams entweder am Armaturenbrett oder mit Saugnäpfen an der Windschutzscheibe. Zur Stromversorgung dient ein Akku oder ein Ladekabel für den Zigarettenanzünder bzw. ein USB-Kabel. In der Regel nimmt die Kamera in einer Schleife auf (Loop-Modus). Sie filmt fortlaufend und überschreibt das älteste Material mit den neuesten Aufnahmen. Als Speichermedium dienen SD- oder Micro-SD-Karten.

Faktoren für die Auswahl der richtigen Dashcam

Bevor du dir eine Dashcams kaufst, solltest du dir die technischen Angaben der jeweiligen Modelle genau ansehen. Ein paar Dinge, auf die du beim Kauf achten solltest:

  • Die Bildqualität: Im Notfall kann eine deutliche Aufnahme wichtige Details zum Unfallgeschehen wiedergeben, die bei der Schuldfrage relevant sein können. Empfohlen wird eine Full-HD-Auflösung von 1080p mit einer Bildrate von 60fps.
  • Nachtsicht-Modus: Er geht schon fast mit der Bildqualität einher, aber ist es dennoch wert, noch einmal erwähnt zu werden. Achte beim Kauf darauf, dass die Dashcam deiner Wahl auch bei Nacht gute Bilder macht, damit du auch bei einem Unfall im Dunkeln verwendbares Beweismaterial sammeln kannst.
  • Der Bildwinkel: Je größer der Bildwinkel, desto mehr von der Umgebung zeigen die Aufnahmen. Vielleicht ist gerade etwas, das am Bildrand geschieht, relevant für den Unfall. Empfohlen werden mindestens 140 Grad.
  • Integriertes GPS: Mit Hilfe von GPS werden die genauen Daten des Unfallortes sowie die gefahrene Geschwindigkeit zusätzlich aufgezeichnet.
  • WiFi und Bluetooth: Damit kannst du die Dashcam beispielsweise mit deinem Smartphone verbinden. Aufzeichnungen werden in Echtzeit gespeichert. Du kannst das Bildmaterial so sofort an Polizei, Versicherung & Co. weiterleiten, ohne zuerst nach Hause fahren und die Aufnahmen auf deinen Computer übertragen zu müssen.
  • G-Sensor: Er registriert Beschleunigungen und damit auch Erschütterungen oder einen Aufprall. Der G-Sensor erkennt dadurch, dass es gerade zu einem Unfall kommt und speichert die entsprechenden Aufnahmen, ohne sie später mit neueren Videos zu überschreiben.

Die rechtliche Situation

Sind Dashcams in Deutschland erlaubt?

Ja, aber…

Für die legale Verwendung muss eine wichtige Sache beachtet werden: Es dürfen keine Permanentaufnahmen gemacht werden. Es ist also gesetzlich verboten, lange Sequenzen zu filmen. Dafür haben Dashcams aber eine integrierte Lösung – die Loop-Funktion. Die Dashcam speichert nur kurze, wenige Minuten dauernde Sequenzen ab. Zusammengesetzt geben die einzelnen Sequenzen nahtlos das komplette Geschehen wieder. Sobald das Speichermedium, auf dem die Aufnahmen landen, voll ist, überschreibt die Dashcam die alten Dateien mit neuen. Eine Ausnahme gibt es, wenn du einen Clip als nicht zu überschreiben speicherst oder wenn der G-Sensor reagiert. Aufnahmen von Unfällen werden von der Dashcam automatisch so gespeichert, sodass sie nicht überschrieben werden.

Desweiteren gelten auch bei Dashcam-Aufnahmen die üblichen gesetzlichen Bestimmungen, wie das Recht auf das eigene Bild. Du solltest niemals Aufnahmen an Dritte weitergeben oder gar veröffentlichen, wenn diese eindeutig Personen oder Nummernschilder zeigen.

Sind Aufnahmen einer Dashcam vor Gericht verwendbar?

Auch hier gilt: Ja, aber…

Es handelt sich rechtlich gesehen immer noch um eine Grauzone.Tatsächlich wurden Dashcam-Aufnahmen erstmals im Mai 2018 als Beweismittel bei einem Gerichtsprozess zugelassen. Die Zulassung ist allerdings immer noch eine Einzelfallentscheidung. Hier stehen sich DSGVO und die Beweissicherung zum Eigenschutz gegenüber. Laut DSGVO dürfen Personen nicht ohne Einverständnis und schon gar nicht ohne Wissen gefilmt werden. Bereits 2018 entschied ein Gericht allerdings, dass Personen, die sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegen, sich ohnehin bewusst der Beobachtung durch andere Verkehrsteilnehmer aussetzen. Kurze Aufnahmen seien deshalb vor Gericht prinzipiell zulässig.

Zusammengefasst: Du darfst Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel einreichen, um deine eigene Unschuld zu beweisen, musst aber damit rechnen, dass sie im Rahmen einer Einzelfallentscheidung abgelehnt werden können. Um dich selbst nicht strafbar zu machen, dürfen die Aufnahmen nur aus kurzen Sequenzen bestehen.

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