Änderungen 2023 für Autofahrer

Heute widmen wir uns der Zukunft – und zwar den diversen Änderungen, die auf uns Autofahrer in 2023 Jahr zukommen. Wie zu jedem Jahreswechsel gibt es einige Neuerungen, die uns mal mehr, mal weniger im Alltag betreffen, aber die man doch mal gehört haben sollte, um sich rechtzeitig darauf einstellen zu können. Was sich etwa bei der Förderung von E-Transportern oder der TÜV-Prüfung ändert und warum jetzt auch eine Maskenpflicht im Auto gilt, lest ihr hier.

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Förderung für E-Transporter sinkt

Die erste Neuerung betrifft alle Interessenten und zukünftige Käufer von E-Transportern und E-Autos: Ab dem 1.1.2023 sinkt nämlich die staatliche Förderprämie. Dann gibt es nur noch 4.500 statt 6.000 € Abzug auf den Kaufpreis, wenn das Fahrzeug nicht mehr als 40.000€ netto kostet. Liegt der Netto-Listenpreis bei bis zu 65.000€, gibt es nun nur noch 3.000 statt 4.500 €. Für Fahrzeuge mit Plug-in-Hybrid gibt es hingegen gar keine Förderung mehr.

Wenn ihr als gewerblicher Kunde ein E-Fahrzeug kaufen möchtest, solltet ihr euch zudem ranhalten: Ab dem 1. September 2023 gibt es die Förderung auch nur noch für Privatpersonen. Außerdem ist die gesamte Fördersumme im Jahr 2023 auf 2,1 Milliarden Euro begrenzt. Wenn die ausgeschöpft ist, geht es dann erst 2024 mit Förderungen für E-Fahrzeuge weiter und dann bekommen auch nur noch Fahrzeuge bis 45.000€ Netto-Listenpreis einen Umwelt-Rabatt.

THG-Quote für 2023 sichern

Nichtsdestotrotz gibt es für alle E-Fahrer weiterhin auch in 2023 eine Chance, sich etwas Geld zurückzuholen. Die THG-Quote, über die man seine durch den Elektro-Antrieb eingesparten Emissionen weiterverkaufen kann, wird es auch in 2023 geben. Wie hoch sie genau sein wird, steht noch nicht fest, aber vormerken solltet ihr euch das trotzdem. Übrigens gilt das pro Kalenderjahr, d.h. wer die THG-Quote für 2022 noch nicht beantragt hat, sollte das jetzt noch schnell tun. Das geht auch direkt unter thg.karabag.de, hier bekommt ihr 490€ für Nutzfahrzeuge und 325€ für PKWs.

Führerscheinumtausch für die Jahrgänge zwischen 1965 und 1970

Zudem geht im nächsten Jahr der große Umtausch der Papier-Führerscheine weiter: Die Jahrgänge 1959 bis 1964, die noch einen grauen oder rosa Papier-Führerschein haben, müssen diesen bis zum 19. Januar 2023 getauscht haben, danach ist ihr Führerschein dann ungültig. 

Bis zum Januar 2024 sollten sich dann alle einen neuen Führerschein ausstellen lassen, die zwischen 1965 und 1970 geboren wurden – deren Papier-Führerschein läuft dann nämlich ebenso ab. Das geht recht unkompliziert bei den entsprechenden Meldebehörden, in Hamburg etwa den Kundenzentren oder dem LBV. Und eigentlich ist der kleine Plastik-Führerschein ja eh praktischer im Geldbeutel aufzuheben, oder?

Maskenpflicht im Auto-Verbandskasten

Ihr solltet im Januar außerdem auch noch mal euren Verbandskasten checken, damit es bei der nächsten Polizeikontrolle oder TÜV-Prüfung keine Probleme gibt: Denn ab 1. Februar 2023 gibt es die Maskenpflicht nicht nur im ÖPNV, sondern auch im Auto-Verbandskasten. Tatsächlich gilt das eigentlich schon seit Februar 2022, aber zum 1.2.2023 endet die Übergangsfrist. Dann muss ein Verbandskasten nach der DIN-Norm 13164:2022 im Auto liegen, der zwei OP-Masken beinhaltet.

Neue TÜV-Preise & neue HU-Plaketten

Apropos TÜV: Für 2023 ändert sich wieder die Farbe der TÜV-Plakette, nun gibt es für die bestandene Prüfung orangefarbene Aufkleber auf das hintere Kennzeichen. Das ist vor allem für all die interessant, die mit einer rosa Plakette herumfahren, denn die müssen dieses Jahr die Haupt- und Abgasuntersuchung durchführen lassen. KARABAG-Kunden bekommen dazu übrigens automatisch eine Erinnerungsmail.

Ab Mai 2023 werden dann auch bei allen seit 2021 neu zugelassenen Autos die Daten des sog. OBFCM-Systems ausgelesen. Das On-Board Fuel Consumption Monitoring überwacht den Kraftstoff- bzw. Stromverbrauch und soll die Lücke zwischen den Labor-Werten bei Verbrauchsangaben und dem realistischen Verbrauch schließen. Das gilt aber nur für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, die mit Diesel, Biodiesel, Benzin oder Ethanol betrieben werden. Reine Elektrofahrzeuge sind aktuell von der Verordnung ausgenommen, genauso wie Fahrzeuge, die mit Bio- oder Erdgas (CNG) sowie Flüssiggas (LPG) angetrieben werden.

Gleichzeitig steigen ab dem 1.1. jedoch auch die Preise für die Haupt- und Abgasuntersuchung: Für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zahlt ihr bei KARABAG bei unserem Partner TÜV Hanse nun 145€, bis 7,5 Tonnen 175€ für beide Kontrollen.

Neue Versicherungseinstufungen

Leider hört es da noch nicht auf mit den Preissteigerungen. Auch bei den Kfz-Versicherungen gibt es neue Einstufungen, Regionalklassen und Typklassen-Einstufungen. Etwa 8,1 Millionen Versicherte müssen dabei mit höheren Kosten rechnen, 4,8 Millionen Autofahrer sparen aber auf der anderen Seite auch. Für rund 29 Millionen Autofahrer gibt es aber einfach keine Änderungen – irgendwie auch nicht schlecht, oder?

Neue Vignettenpreise in Österreich

Fährst du ab und an nach Österreich? Dann musst du leider auch dort mit etwas höheren Kosten für die Maut-Vignetten rechnen. Die wird um 2,8 Prozent teurer und kostet dann 9,90 € für die Zehn-Tages-Vignette und 96,40 € für die PKW-Jahresvignette.

Immerhin ein gutes gibt es noch zum Abschluss: Die Erhöhung der CO₂-Bepreisung, die eigentlich für den 1.1.23 geplant war, wurde auf 2024 verschoben. Dadurch werden Benzin und Diesel nicht noch mal extra teurer – die aktuellen Preise sind ja eh schon ausreichend hoch finde ich.

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