Gesetzesänderungen 2017 für Autofahrer: Darauf musst du dich einstellen

Wie in jedem Jahr, hat sich zum Jahreswechsel mal wieder einiges an der Rechtslage im deutschen Straßenverkehr geändert. Was im Jahr 2016 noch gültig war, ist im Jahr 2017 teils schon wieder veraltet. Wir haben die wichtigsten Änderungen im Verkehrsrecht für dich zusammengefasst, damit du rechtlich auf der sicheren Seite unterwegs bist.

Befristung der Fahrerlaubnis-Klassen C1 und C1E

Rückwirkend zum 19. Januar 2013 werden alle Führerscheine der Klassen C1 und C1E, die ab diesem Zeitpunkt ausgestellt wurden, auf fünf Jahre befristet. Einer Verlängerung wird nur dann stattgegeben, wenn der Fahrzeughalter eine Gesundheitsprüfung absolviert. Dabei checkt ein Arzt das Sehvermögen sowie die psychische Verfassung des Fahrers.

Für Führerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, bleibt es bei der alten Regelung. Diese sind nach wie vor bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.

Neue Regelung für die Rettungsgassen-Bildung

Die bisherige Regelung für Rettungsgassen besagte, dass diese bei zwei- oder mehrspurigen Fahrbahnen in der Mitte der Fahrspuren gebildet werden soll. Polizei und Rettungskräfte beklagten jedoch, dass die Rettungsgasse oft nicht oder nur schleppend gebildet wurde und das Durchkommen teilweise nur langsam möglich war.

Daher hat der Gesetzgeber reagiert, und die Regelung wie folgt geändert: Ab sofort muss daher die Gasse immer zwischen dem linken Fahrstreifen und den übrigen Spuren gebildet werden – unabhängig von der Anzahl der Fahrbahnen. Diese Regelung tritt nun auch schon ein, sobald der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit auf Autobahnen und Schnellstraßen unterwegs ist.

In Deutschland droht bei Missachtung ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro, in Österreich sind es hingegen sogar 2.000 Euro.

Hauptuntersuchung wird teurer

Die Gebühren für die Hauptuntersuchung von Fahrzeugen sind gestiegen. Der Grund für die Erhöhung war ein Antrag von TÜV und Dekra beim Bundesverkehrsministerium, die gestiegene Personal- und Sachkosten refinanzieren müssen. Das Ministerium ist dazu verpflichtet, die Gebühren kostendeckend zu gestalten – zuletzt wurden die Preise im Jahr 2008 erhöht.

Aus diesem Grund waren auch wir bei Karabag leider gezwungen, die Preise für die Hauptuntersuchung anzuheben. Natürlich profitierst du weiterhin von unserem Rundum-Service mit Vorabcheck, Haupt- & Abgasuntersuchung.

Verschärfung des Handy-Verbots am Steuer

Jedem Fahrer sollte bewusst sein, dass die Benutzung von Mobiltelefonen beim Fahren verboten ist. Zusätzlich sind nun auch Tablets, E-Book-Reader, Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten in den Gesetzestext aufgenommen und explizit unter Strafe gestellt worden. 

Handy am Steuer – das wird teuer: Statt 40 Euro fallen jetzt 60 Euro Strafe an. Zudem gibt es einen Punkt in Flensburg.

Schon gewusst? Wer in Italien ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss seinen Führerschein bis zu zwei Monate abgeben.

Rollstühle besser sichern

Seit dem 01.02.2017 wird ein Bußgeld in Höhe von 30 Euro fällig, wenn die Verkehrsvorschriften für die sichere Beförderung von Rollstuhlnutzern nicht eingehalten werden. Die Fahrzeuge müssen mit den vorgeschriebenen Rollstuhl- und Rollstuhlnutzer-Rückhaltesystemen ausgestattet sein.

Lang-LKW auf geeigneten Strecken dauerhaft zugelassen

Auch in Zukunft musst du auf manchen Straßen mit überlangen LKW rechnen: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt hat sich durchgesetzt und es ermöglicht, dass die EuroCombi-genannten Riesen-Lastwagen weiter auf bestimmten Straßen fahren dürfen. Es gibt für die maximal 25,25 Meter langen und 44 Tonnen schweren LKW allerdings klare Vorgaben: 

  • Die Fahrzeuge müssen den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen und über diverse Fahrassistenzsysteme verfügen.
  • Nur LKW-Fahrer mit mehr als fünf Jahren Berufserfahrung dürfen einen Lang-LKW fahren.
  • Der Transport von flüssigen Ladungen in Großtanks ist verboten.

Helfen statt Filmen

Wer nach einem Verkehrsunfall die Rettungskräfte bei ihrer Arbeit stört oder sogar Fotos und Videos von der Unfallstelle aufnimmt anstatt Erste Hilfe zu leisten, muss zukünftig mit einer Geldbuße oder sogar mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen.

Neue Grenzwerte für Kältemittel in Klimaanlagen

In allen Fahrzeugen dürfen Klimaanlagen nicht mehr mit fluorierten Treibhausgasen mit einem Treibhaus-Potenzial (GWP-Wert) über 150 befüllt werden. Das bisher genutzte Kältemittel R134a weist einen GWP-Wert von 1.430 auf und liegt somit weit über der Grenze.

Du möchtest das Kältemittel in Ihrem Fiat Transporter oder Wohnmobil austauschen lassen? Kein Problem – komm‘‘ einfach in einer unserer Werkstätten vorbei und unser qualifiziertes Serviceteam kümmert sich um dein Anliegen. Gerne nehmen wir deine Klimaanalange bei unserem Klimacheck auch genauer unter die Lupe – eine regelmäßige Wartung ist äußerst wichtig, um Funktion und Hygiene zu gewährleisten.

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