Darauf müssen sich Autofahrer 2016 einstellen

In diesem Jahr müssen sich Autofahrer wieder auf einige Änderungen einstellen. Die neuen rechtlichen Änderungen betreffen nicht alle Fahrzeughalter in gleichem Maße, dennoch solltest du über die Neuerungen Bescheid wissen, um Überraschungen zu vermeiden. Wir haben die wichtigsten Änderungen für dich zusammengefasst.

Plakettencheck sonst Bußgeld

Die gelben Prüfplaketten mit der Zahl 15 auf den hinteren Kennzeichen von Autos sind abgelaufen. Wenn diese noch nicht gewechselt wurden, dann ist es von dringender Notwendigkeit, das Auto zur Hauptuntersuchung anzumelden. Ab März 2016 droht nämlich ein Verwarnungsgeld von 15 Euro. Ein Bußgeld von 25 Euro muss gezahlt werden, wenn die Hauptuntersuchung mehr als vier Monate nach hinten verschoben wurde. Nach acht Monaten erhöht sich das Bußgeld sogar auf 60 Euro und man riskiert einen Punkt in Flensburg. Wer zudem mit ungültiger Palette an einem Unfall beteiligt ist, muss für die Schäden selbst aufkommen.

Jetzt TÜV-Termin vereinbaren

Autos müssen leiser werden

Ab Juli 2016 dürfen speziell eingebaute Abgasanlagen bei PKWs die Lautstärke serienmäßiger eingebauter Auspuffe nicht mehr übersteigen. Aktuell gilt eine Obergrenze von maximal 75 Dezibel, diese wird ab Juli auf 72 Dezibel reduziert. 

Section Control – die neue Tempoüberwachung

Section Control, so lautet der Name einer neuen Form der Tempoüberwachung die zunächst in Niedersachsen an der B6 zwischen Laatzen und Gleidingen getestet wird. Bei dieser Überwachung werden zwei Kontrollpunkte am Beginn und Ende der Strecke mit Kameras versehen (zwischen ca. 2 km und 5 km). Fahrzeuge werden am ersten und zweiten Kontrollpunkt automatisch erfasst – ein Rechner stellt dann fest, ob die erlaubte Durchschnittsgeschwindigkeit eingehalten wurde. Ein Bußgeldbescheid droht, wenn die Höchstgeschwindigkeit eine längere Zeit überschritten wurde. Vor allem statistisch besonders unfallgefährdete Wegstrecken sollen durch „Section Control“ spürbar sicherer werden. 

Schon gewusst? In Österreich gibt es derartige Messverfahren bereits seit 2003.

„Idiotentest“ in Bayern auch bei unter 1,6 Promille

In den meisten Bundesländern kommen Autofahrer mit einem Blutalkoholwert unter 1,6 Promille um eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) herum. In dem Bundesland Bayern hat sich dies nun geändert. Fast jeder, der wegen Trunkenheit am Steuer seinen Führerschein verloren hat, muss zukünftig zum Idiotentest – unabhängig davon, wie weit sein Blutalkoholwert die zulässige Grenze übersteigt. Das geht aus einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hervor.

Schon gewusst? Die MPU wird deutschlandweit jährlich mehr als 90.000 Mal angeordnet. Laut ADAC fallen rund 40 Prozent der Fahrer durch den Test. 

Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird weiter bezuschusst

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Programm zur Förderung von Partikelminderungssystemen bei Dieselfahrzeugen fortgesetzt. Es ist noch ausreichend Geld im Topf. Bis zum 30. September dieses Jahres (oder bis die Fördergelder zur Neige gehen) haben Halter von Dieselfahrzeugen die Möglichkeit, sich die Nachrüstung eines Rußpartikelfilters mit 260 Euro bezuschussen zu lassen.  

Mehr Geld für Straßen

Eine wirklich erfreuliche Nachricht für alle Autofahrer: Rund 24,6 Milliarden Euro fließen dieses Jahr unter anderem in verschiedene Instandhaltungsmaßnahmen von Straßen und Schienen. Zudem fließt ein weiterer Teil in den Ausbau der digitalen Infrastruktur.

Smarte Fahrtenschreiber

Ab dem 2. März 2016 gilt die neue Fahrtenschreiberverordnung (VO (EU) Nr. 165/2014). Ein Teil der neuen Verordnung beinhaltet neue "smarte Kontrollgeräte", die den Fahrer durch ein optisches und/oder akustisches Signal warnen, wenn sie eine Störung registrieren. Ebenfalls warnen sie den Fahrer, wenn dieser sich der maximal erlaubten ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden nähert. 

Zum Seitenanfang