Lohnt sich ein Minijobber auf 450 €-Basis?

In deinem Betrieb bleibt regelmäßig Arbeit liegen oder deine Mitarbeiter müssen ab und zu ein paar Überstunden machen? Wenn nicht genug Arbeit anfällt, um eine weitere Voll- oder Teilzeitkraft einzustellen, könnte ein Minijobber ein perfekter Mitarbeiter für dein Unternehmen sein.

Kosten für Minijobber – Was Arbeitgeber wirklich zahlen

Minijobs sind eine günstige Beschäftigungsart für Arbeitgeber: Maximal 450 € Lohnauszahlung plus ein paar kleine Abgaben und Steuern. Aber was kostet ein Mitarbeiter auf 450 €-Basis den Betrieb wirklich?

Die Lohnnebenkosten für Arbeitgeber bei Minijobs

  • 15 % Pauschale Rentenversicherung
  • 13 % Pauschale Krankenversicherung
  • 2 % Pauschaler Steuerabzug (Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag)
  • individuelle Abgabe für die Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft


Die Lohnnebenkosten liegen also bei 30 % zuzüglich des BG-Beitrags.
Bei voller Ausschöpfung der 450 € musst du als Arbeitgeber daher mit 135 € Lohnnebenkosten rechnen.

Pauschaler Steuerabzug vs. Lohnsteuer

Ein pauschaler Steuerabzug ist in den meisten Fällen die richtige Variante und auch die unkomplizierteste. Solange der Mitarbeiter lediglich einen Minijob hat und damit nicht mehr als 450 € verdient, kann der Pauschsteuerabzug geltend gemacht werden.

Hat der Mitarbeiter allerdings zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung mehr als einen 450 €-Job, kann lediglich bei einem der Minijobs die Pauschsteuer abgezogen werden. Ebenso kann die Pauschsteuer nicht angewendet werden, wenn jemand mit mehreren Minijobs zusammen mehr als 450 € verdient. In diesen Fällen wird eine Lohnsteuer von 20 % zuzüglich Solidaritätszuschlag von 5,5 % und Kirchensteuer im jeweils geltenden Landes-Satz berechnet.

Minijobs anmelden – Wer ist zuständig?

Minijob-Zentrale

In den meisten Fällen werden Minijobs an die Minijob-Zentrale gemeldet – nämlich dann, wenn ein Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung lediglich einen 450 €-Job ausübt oder mit den Verdiensten aus mehreren Minijobs zusammen die 450 €-Grenze nicht überschreitet. In diesem Fall werden auch die 2 % Pauschalsteuer, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge an die Minijob-Zentrale abgeführt.

Krankenkasse

Übt der Arbeitnehmer zusätzlich zu seiner Hauptbeschäftigung mehrere Minijobs aus oder verdient zusammen durch mehrere Minijobs mehr als 450 € monatlich, erfolgt die Anmeldung bei der Krankenkasse anstatt der Minijob-Zentrale.

Finanzamt

Werden 20 % Lohnsteuer anstatt der Pauschsteuer abgeführt, müssen Anmeldung und Abgabe der Steuern an das Finanzamt erfolgen.

Unfallversicherung

Alle geringfügig Beschäftigten müssen zusätzlich bei der gesetzlichen Unfallversicherung bzw. Berufsgenossenschaft angemeldet werden.

Gesetzliche Vorschriften bei Minijobs

Gerade bei 450 €-Jobs wird im Alltag gerne einmal ein Auge zugedrückt und Regelungen und Gesetze werden umgangen. Als Arbeitgeber solltest du aber unbedingt auf deren Einhaltung achten, da du dich sonst strafbar machst.

Arbeitszeiten

Auch bei Minijobs gilt das Arbeitszeitgesetz. Insbesondere ArbZG § 3 wird dabei gerne einmal unter den Tisch fallen gelassen. Fakt ist aber, dass Arbeitnehmer, egal wie viele Jobs sie ausüben, insgesamt nur maximal 48 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. Zeitweilig kann diese Grenze auf 60 Stunden angehoben werden. Die Mehrarbeit muss allerdings zeitnah ausgeglichen werden, da die tägliche Arbeitszeit innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt nicht mehr als 8 Stunden betragen darf. Ein Rechenbeispiel: Arbeitet ein Arbeitnehmer 12 Wochen lang 60 Stunden pro Woche, darf er anschließend 12 Wochen lang nur 36 Stunden pro Woche arbeiten, damit er im Durchschnitt innerhalb von 24 Wochen nur 48 Stunden pro Woche gearbeitet hat.
Zudem gilt in jedem Fall eine maximale tägliche Arbeitszeit von 10 Stunden. Hat ein Minijobber also an einem Tag bereits 8 Stunden mit seiner Hauptbeschäftigung verbracht, darf er lediglich noch 2 Stunden seinem Minijob nachgehen.

Urlaubsanspruch

Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Urlaub. Gesetzlich vorgeschrieben sind (mindestens) 4 Wochen. Arbeitet ein Minijobber also an 2 Tagen pro Woche, stehen ihm 8 Tage bezahlter Urlaub zu. Arbeitet er an 5 Tagen sind es dann 20 Urlaubstage usw.

Mindestlohn

Vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 gilt ein Mindestlohn von 9,50 € pro Stunde, was bedeutet, dass ein Minijobber maximal 47,37 Stunden pro Monat arbeiten kann. Ab Juli 2021 wird der Mindestlohn auf 9,60 € erhöht und die maximalen Arbeitsstunden reduzieren sich auf 46,88 Stunden pro Monat.

Und lohnt sich ein Minijobber nun?

Prinzipiell, ja. Das hängt aber vor allem von deinen Betriebsabläufen und dem Berufsleben des potentiellen Mitarbeiters ab. Suchst du jemanden, der zu festen Zeiten – beispielsweise zu betrieblichen Stoßzeiten – arbeitet, könnte das die Suche erschweren. Der Mitarbeiter darf zu diesem Zeitpunkt nämlich keinem anderen Job nachgehen und du musst stets die Arbeitszeitgesetze (vor allem das tägliche Maximum von 10 Arbeitsstunden pro Tag) im Blick haben. Bist du aber auf der Suche nach einem Mitarbeiter, der nebenbei Aufgaben erledigt, die liegengeblieben sind und der prinzipiell seine Arbeitszeit frei einteilen kann, dann ist ein Minijobber eine gute Wahl. Besonders, wenn es sich nicht lohnt, einen weiteren Mitarbeiter auf Teil- oder Vollzeitbasis einzustellen, ist die Anstellung eines geringfügig Beschäftigten finanziell eine gute Option für ein Unternehmen.

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